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Kündigungsrecht
In der Regel deshalb keine Aussetzung bis zur Erledigung eines Strafverfahrens - Erfordernis einer Abmahnug auch vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
BGB § 626 Abs. 1; NPersVG § 76 Abs. 2 Satz 2
1. Für die kündigungsrechtliche Beurteilung einer Pflichtverletzung ist ihre strafrechtliche Bewertung nicht maßgebend. Entscheidend sind der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der mit ihm verbundene Vertrauensbruch.
2. Es besteht regelmäßig keine Rechtfertigung für die Aussetzung eines Kündigungsschutzprozesses bis zur rechtskräftigen...
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Kündigungsrecht
Umfassende Würdigung der Kündigungsgründe - Wertung von vertraulichen Gesprächen im Kollegenkreis - Beachtung des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts - Strenge Anforderungen an Auflösungsantrag - Fortführung der Rspr.
BGB § 626 Abs. 1; KSchG §§ 1, 9 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
1. Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, können eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Entsprechendes gilt für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede...
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Kündigungsrecht
Kündigungsrecht
BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 5, § 2; BAT § 55
1. Der auf dringenden betrieblichen Erfordernissen beruhende wichtige Grund für eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung wird nicht gem. § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG vermutet.
2. Auf außerordentliche Kündigungen - seien es Beendigungs-, seien es Änderungskündigungen - findet § 1 Abs. 5 KSchG keine Anwendung....