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Kündigungsrecht
Voraussetzung ist Wille des Arbeitgebers zur Einhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist - Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahrs in Fristberechnung einzubeziehen - Kein Unterschied zwischen Beschäftigungszeiten im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
BGB § 622 Abs. 2
§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ist mit Unionsrecht unvereinbar und für Kündigungen, die nach dem 2. 12. 2006 erklärt wurden, wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht mehr anzuwenden.
(BAG-Urteil vom 9.9.2010 - 2 AZR 714/08)
Die Parteien streiten noch über den Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund ordentlicher arbeitgeberseitiger Kündigung vom...
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Kündigungsrecht
Keine Aussetzung bis zu gesetzlicher Neuregelung - Anpassung der Kündigungsfristen "nach oben" für Arbeitnehmer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs
BGB § 622 Abs. 2; Europäische Grundrechte-Charta Art. 21 Abs. 1; EU-Richtlinie 2000/78, Art. 20; GG Art. 23, Art. 100
1. Die nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. 1. 2010 - Rs. C-555/07, Kücükdeveci, DB 2010 S. 228 - "supra legem" gebotene Rechtsfortbildung hat für § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB zur Konsequenz, dass diese Vorschrift auf Kündigungen, die nach dem 2....