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Elternzeit
Regelmäßig mehrmals im Jahr gezahlte Umsatzbeteiligungen als laufendes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen - Maßgebend steuerrechtliche Bewertung des § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG
BEEG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, 2, § 2 Abs. 7 Satz 1, 2, 4, 5, 6; EStG, § 38a Abs. 1, 2, 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 39b; LStDV § 2 Abs. 1 Satz 1, 2
Umsatzbeteiligungen, die einem Arbeitnehmer neben dem monatlichen Grundgehalt für kürzere Zeiträume als ein Jahr und damit mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstichtagen regelmäßig gezahlt werden, sind bei der Berechnung des Elterngelds...
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