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  • Elternzeit

    An­spruch auf Ver­rin­ge­rung und Neu­ver­tei­lung der Ar­beits­zeit

    Andere Beurteilung nur bei entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründen - Darlegungslast des Arbeitgebers für die Gegengründe - Überprüfung nach Dreistufenschema - Die entgegenstehenden Gründe müssen schwergewichtig sein
    Ar­bGG § 72; BEEG §§ 15, 16, 27; BEr­zGG § 15; BGB §§ 133, 145, 157, 194, 311a, 313, 315; Ge­wO § 106; Mu­schG § 6; TzBfG § 8; ZPO §§ 253, 549, 551, 894
    1. Dem An­spruch auf El­tern­teil­zeit können nach § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG drin­gen­de be­trieb­li­che Gründe ent­ge­gen­ste­hen.
    2. Macht der Ar­beit­ge­ber gel­tend, der Ar­beits­platz sei un­teil­bar oder die gewünsch­te Teil­zeit­ar­beit sei un­ver­ein­bar mit...
    DB vom 02.04.2010 , Heft 13 , DB0347366 weiterlesen
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