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Arbeitsschutz
Disziplinarisch und fachlich unmittelbar dem Betriebsleiter zu unterstellen - Stärkung des Einflussses und Unabhängigkeit der Funktionsträger strukturprägender Grundsatz des ASiG
ASiG § 5 Abs. 1, § 8 Abs. 2, § 16; GG Art. 28 Abs. 2; GO für das Land Brandenburg § 61, § 67 Abs. 1, § 72 Abs. 1
1. Der Arbeitgeber ist gem. § 8 Abs. 2 ASiG verpflichtet, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (mindestens) unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch zu unterstellen. Diese herausgehobene...
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