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  • Arbeitsschutz

    Ei­n­ord­nung ei­ner Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit in be­trieb­li­che Hier­ar­chie

    Disziplinarisch und fachlich unmittelbar dem Betriebsleiter zu unterstellen - Stärkung des Einflussses und Unabhängigkeit der Funktionsträger strukturprägender Grundsatz des ASiG
    ASiG § 5 Abs. 1, § 8 Abs. 2, § 16; GG Art. 28 Abs. 2; GO für das Land Bran­den­burg § 61, § 67 Abs. 1, § 72 Abs. 1
    1. Der Ar­beit­ge­ber ist gem. § 8 Abs. 2 ASiG ver­pflich­tet, im Rah­men ei­nes Ar­beits­verhält­nis­ses beschäftig­te (lei­ten­de) Fach­kräfte für Ar­beits­si­cher­heit (min­de­stens) un­mit­tel­bar dem Lei­ter des Be­triebs im Rah­men ei­ner Stabs­stel­le fach­lich und dis­zi­pli­na­risch zu un­ter­stel­len. Die­se her­aus­ge­ho­be­ne...
    DB vom 09.04.2010 , Heft 14 , DB0348622 weiterlesen
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