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  • Kündigungsrecht / Gleichbehandlung

    Kündi­gung we­gen man­geln­der Be­herr­schung der deut­schen Schrift­spra­che

    (Keine) Mittelbare Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft - Anforderung an Kenntnis deutscher Schriftsprache - Rechtmäßiges Ziel sowie erforderliches und angemessenes Mittel - Personenbedingte Kündigung
    AGG §§ 1,3 Abs. 2; KSchG § 1; RL 2000/43/EG Art. 2, 4; RL 2000/78/EG Art. 6; EGV Art. 39
    1. Die An­for­de­rung ei­nes Ar­beit­ge­bers an die Ar­beit­neh­mer, die deut­sche Schrift­spra­che zu be­herr­schen, knüpft nicht an ei­nes der in § 1 AGG ge­nann­ten Merk­ma­le an. Die deut­sche Schrift­spra­che kann un­abhängig von der Zu­gehörig­keit zu ei­ner Eth­nie be­herrscht wer­den.
    2. Ei­ne mit­tel­ba­re Be­nach­tei­li­gung i. S....
    DB vom 14.05.2010 , Heft 19 , DB0350999 weiterlesen
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