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Betriebliche Altersversorgung
Anspruch nur bei nach Inkrafttreten des LPartG eingegangenen Lebenspartnerschaften - Berechtigung der Betriebsparteien zur Vereinbarung einer entsprechenden Regelung
AGG §§ 1,2,8 Abs. 2; Richtlinie 2000/78/EG des vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Art. 1
Ansprüche auf Gleichbehandlung für hinterbliebene eingetragene Lebenspartner in der betrieblichen Altersversorgung können nicht darauf gestützt werden, dass vor Erlass des Lebenspartnerschaftsgesetzes es in gleichgeschlechtlichen...
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