-
Gleichbehandlung
Schutz vor altersbedingten Belastungen legitimes Ziel - Erfahrungssatz sinkender Flexibilität mit steigendem Alter gilt gesichert nur bei physischen Belastungen
AGG §§ 1, 2, 3, 6, 7, 10; BGB §§ 139, 315; GewO § 106
1. Die Unwirksamkeitsfolge des § 7 Abs. 2 AGG gilt für Vereinbarungen aller Art und damit auch für Betriebs- und Dienstvereinbarungen.
2. Verfolgt eine Dienstvereinbarung über Umsetzungen das Ziel, Arbeitnehmer vor möglicherweise altersbedingt steigenden Belastungen zu schützen, stellt dies ein legitimes sozialpolitisches Ziel i. S. von...
-