-
Praktische Erfahrungen aus Sicht des PSVaG
Dipl.-Kfm. Wilhelm Bremer, Köln
Beabsichtigt ein insolventer Arbeitgeber, der betriebliche Altersversorgung zugesagt hatte, die Durchführung eines Insolvenzplans, so gelten verschiedene, im BetrAVG enthaltene Besonderheiten. Der Autor beschreibt die für den Insolvenzplan gesetzlich vorgesehene Aufteilung der betrieblichen Altersversorgung sowie die spezielle Besserungsregelung für den PSVaG und...
-
-
Anmerkung zum BAG-Urteil vom 13. 12. 2005 - 9 AZR 436/04
Rechtsanwälte Theodor B. Cisch / Mathias Ulbrich, LL.M. (University of Hull), Wiesbaden
Anmerkung zum BAG-Urteil vom 13. 12. 2005 - 9 AZR 436/04
Die gemäß § 7d Abs. 1 SGB IV vorgeschriebene Insolvenzsicherung für bestimmte Langzeitkonten hat zwingenden Charakter. Da § 7d Abs. 1 SGB IV kein Schutzgesetz i. S. des § 823 Abs. 2 BGB ist, hat eine fehlende oder ungenügende Insolvenzsicherung allerdings...
-
Richter am ArbG Bernd Pakirnus, Bochum
Die Kündigung unter Berufung auf einen Interessenausgleich mit Namensliste nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO erscheint als eine einfache, nicht viel Aufwand verursachende und rechtssichere Möglichkeit, um die Belegschaft eines Betriebs erheblich zu reduzieren. Dieser Schein trügt jedoch zumindest zum Teil. Der Beitrag zeigt auf, dass das Merkmal der Sicherung...