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Auswirkungen des Rundschreibens der Sozialversicherungsträger zur Statusfeststellung
RA Dr. Detlef Grimm, FAArbR, Köln
Die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern hängt davon ab, ob diese Beschäftigte gem. § 7 Abs. 1 SGB IV sind. Für AG-Vorstände bestehen in einigen Zweigen der Sozialversicherung gesetzliche Regelungen. Der Autor stellt die Rechtsprechung des BSG zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern, Vorständen von Aktiengesellschaften und Genossenschaften,...
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Die Danosa-Entscheidung des EuGH und ihre Auswirkungen
RA/FAArbR Dr. Kerstin Reiserer, Heidelberg
Am 11. 11. 2010 hat der EuGH eine vielbeachtete Entscheidung getroffen: Die Kündigung bzw. die Abberufung der schwangeren Geschäftsführerin Frau Danosa verstößt gegen den Kündigungsschutz, den die Mutterschutzrichtlinie oder jedenfalls die Gleichbehandlungsrichtlinie gewährt, und ist damit unwirksam. Diese Entscheidung wird u. U. weitreichende Bedeutung...
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Zugleich Besprechung von BAG vom 25. 10. 2007 - 6 AZR 1045/06, DB 2008 S. 355
Rechtsanwälte Dr. Jobst-Hubertus Bauer / Dr. Christian Arnold, LL.M. (Yale), Stuttgart
Zugleich Besprechung von BAG vom 25. 10. 2007 - 6 AZR 1045/06, DB 2008 S. 355
Die Frage, ob ein zum Geschäftsführer beförderter früherer Arbeitnehmer allgemeinen Kündigungsschutz hat, ist ein Dauerbrenner vor deutschen Arbeitsgerichten. Das BAG-Urteil vom 25. 10. 2007 stellt klar, dass die Kündigung auch dann keiner sozialen Rechtfertigung bedarf, wenn der Geschäftsführer auf der Grundlage eines...
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Rechtsanwältin Dr. Kerstin Reiserer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Heidelberg
Führungskräfte eines Unternehmens können sich im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber auf die Schutzbestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes berufen. Das versetzt die Führungskräfte in die Lage, im Fall der Kündigung vor den Arbeitsgerichten zu klagen und i. d. R. eine respektable Abfindungssumme zu erstreiten. Wird dagegen ein bisher als leitender Angestellter tätiger Mitarbeiter in die Position...
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Rechtsanwälte Dr. Bernhard Trappehl, München / Dr. Steffen Scheuer, München
Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen ist durch die Schuldrechtsreform in § 314 BGB neu geregelt worden. Setzt damit die Kündigung von Dienstverhältnissen mit Vorständen und Geschäftsführern künftig grundsätzlich eine vorherige Abmahnung voraus? Die Autoren verneinen dies.
I. Einleitung
Mit Inkrafttreten der...