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Rechtsanwalt Dr. Klaus Kukat, FAArbR a. D., Düsseldorf
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, die bei Ihrem Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen hatten, erleben bei Auszahlung von Kapitalleistungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Überraschung. Diese Kapitalleistungen werden der Beitragspflicht in der Krankenversicherung unterstellt, obwohl die Beiträge ganz oder teilweise in eigener Versicherungsnehmerschaft geführt worden sind. Der Autor untersucht die Rechtmäßigkeit solc
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