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  • Si­cher­heits­lei­stun­gen für be­trieb­li­che Ver­sor­gungs­ansprüche bei der Be­en­di­gung von Be­herr­schungs- oder Ge­winn­abführungs­verträgen

    Rechts­anwältin Dr. Ve­re­na Böhm, FAAr­bR, Frank­furt/M.
    Die Be­en­di­gung ei­nes Be­herr­schungs- oder Ge­winn­abführungs­ver­trags verändert die Si­tua­ti­on der Gläubi­ger ei­nes vor­mals abhängi­gen Un­ter­neh­mens. Des­halb kann ein An­spruch auf Si­cher­heits­lei­stun­gen ge­genüber dem vor­mals herr­schen­den Un­ter­neh­men be­ste­hen. Frag­lich ist, ob und in wel­cher Höhe Rent­ner und Anwärter im Hin­blick auf ih­re be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung ei­ne sol­che Si­cher­heits­lei­stung for­dern können. Trotz des vor kur­zem er­gan­ge­nen Ur
    DB vom 30.10.2009 , Heft 44 , DB0336988 weiterlesen
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