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Rechtsanwältin Dr. Verena Böhm, FAArbR, Frankfurt/M.
Die Beendigung eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags verändert die Situation der Gläubiger eines vormals abhängigen Unternehmens. Deshalb kann ein Anspruch auf Sicherheitsleistungen gegenüber dem vormals herrschenden Unternehmen bestehen. Fraglich ist, ob und in welcher Höhe Rentner und Anwärter im Hinblick auf ihre betriebliche Altersversorgung eine solche Sicherheitsleistung fordern können. Trotz des vor kurzem ergangenen Ur
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