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Rechtsanwälte Matthias Busch, FAArbR / Dr. Andreas Schönhöft, FAArbR und FAStR, Köln
Befristungsvereinbarungen und auflösende Bedingungen in Form sog. Koppelungsklauseln sind in Geschäftsführeranstellungsverträgen weit verbreitet. Die Wirksamkeit dieser Bestimmungen kann bei Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereichs des TzBfG auch für Geschäftsführer zweifelhaft sein. Der BGH hat die Anwendbarkeit...
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