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  • Die ver­pass­te Ren­te nach Al­ters­teil­zeit

    Rechts­anwälte Dr. Chri­sto­pher Melms / Su­san­ne Schwarz LL.M, München
    Sch­ließen Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer ei­ne Al­ters­teil­zeit­ver­ein­ba­rung ab, ist ge­mein­sa­mes Ziel, dass der Ar­beit­neh­mer am En­de der Al­ters­teil­zeit aus dem Un­ter­neh­men aus­schei­det und Al­ters­ren­te be­zie­hen kann. Kann der Ar­beit­neh­mer kei­ne Ren­te be­zie­hen, et­wa weil die ge­setz­li­che An­he­bung der Al­ters­gren­ze nicht be­ach­tet wur­de, stellt...
    DB vom 15.09.2006 , Heft 37 , DB0149014 weiterlesen
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