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  • Be­triebs­sport­ver­ein: So­zi­al­ver­si­che­rungs­schutz oder steu­er­li­che Ge­meinnützig­keit?

    Ass. To­bi­as Schla­e­ger, Es­sen / RA Nor­man Len­ger, FAStR, Düssel­dorf
    Die Teil­nah­me am Be­triebs­sport ist ge­setz­lich un­fall­ver­si­chert. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn ein Be­triebs­sport­ver­ein ge­gründet wird. In­so­weit kommt es maßgeb­lich auf die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung des Ver­eins an, bei der letzt­lich je­doch zwi­schen dem Un­fall­ver­si­che­rungs­schutz und der da­mit nicht zu ver­ein­ba­ren­den steu­er­li­chen...
    DB vom 15.10.2010 , Heft 41 , DB0390420 weiterlesen
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