-
Ass. Tobias Schlaeger, Essen / RA Norman Lenger, FAStR, Düsseldorf
Die Teilnahme am Betriebssport ist gesetzlich unfallversichert. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn ein Betriebssportverein gegründet wird. Insoweit kommt es maßgeblich auf die konkrete Ausgestaltung des Vereins an, bei der letztlich jedoch zwischen dem Unfallversicherungsschutz und der damit nicht zu vereinbarenden steuerlichen...
-