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Sozialversicherung
Zusammenleben von Mann und Frau in einer gemeinsamen Wohnung allein reicht für Annahme einer sog. Bedarfsgemeinschaft nicht aus
Sozialversicherungsrecht
Zusammenleben von Mann und Frau in einer gemeinsamen Wohnung allein reicht für Annahme einer sog. Bedarfsgemeinschaft nicht aus
SGB II § 7; GG Art. 3
1. Das SGB II (Hartz IV-Gesetze) sieht im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft gegenseitige Unterhaltspflichten und damit verbundene Leistungseinschränkungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann...
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