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  • OVG: Für Beil­hil­fe an Be­am­te ist die Höhe des Kauf­prei­ses für das bil­lig­ste Me­di­ka­ment an­zu­set­zen

    (Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Ko­blenz, Ur­teil vom 15.4.2011 - 10 A 11331/10.OVG)
    Ein Be­am­ter be­an­trag­te die Ge­wäh­rung von Bei­hil­fe u. a. zu den Auf­wen­dun­gen für ärzt­lich ver­ord­ne­te Me­di­ka­men­te i. H. von 37,61 € und i. H. von 135,51 €.
    Mit Be­scheid vom 15. 6. 2009 ge­währ­te die Biel­hil­fe­stel­le ei­ne Bei­hil­fe i. H. von 40,53 €. Sie er­kann­te die Auf­wen­dun­gen für das Me­di­ka­ment...
    DB vom 06.05.2011 , Heft 18 , DB0415405 weiterlesen
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