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2. VermRÄndG Art. 14 Abs. 5 Satz 1 bis 3, Abs. 4 Satz 1; InvorG § 23 Abs. 2 Satz 1
(OVG Berlin-Beschluß vom 9.12.1992 - OVG 8 S 316/92)
In Streitigkeiten nach dem Investitionsvorranggesetz (InvorG), Art. 6 des 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes (2. VermRÄndG ) sind Beschwerden gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts prinzipiell ausgeschlossen (§ 23 Abs. 2 Satz 1 InvorG). Die Rechtsmittelbeschränkung...
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(OVG Berlin-Beschluß vom 12.11.1992 - OVG 8 S 215.92)
Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist unzulässig. Die Antragstellerin ist nicht beteiligungsfähig (§ 61 Nr. 1, 2 VwGO). Die frühere L. und Co. GmbH ist als Rechtssubjekt (§ 13 Abs. 1 GmbHG) durch Vollbeendigung erloschen, ihre Beteiligungsfähigkeit damit entfallen . Sie ist am 6.6.1950 im Handelsregister gelöscht und ihr Vermögen im Jahre...
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Erfordernis der Glaubhaftmachung der Berechtigtenstellung i.S. des § 2 Abs. 1 VermG - Bei Enteignungen gegen Entschädigung aufgrund des Aufbaugesetzes grundsätzlich kein Restitutionsanspruch nach dem Vermögensgesetz
Erfordernis der Glaubhaftmachung der Berechtigtenstellung i.S. des § 2 Abs. 1 VermG - Bei Enteignungen gegen Entschädigung aufgrund des Aufbaugesetzes grundsätzlich kein Restitutionsanspruch nach dem Vermögensgesetz
VermG § 3a
(OVG Berlin-Beschluß vom 8.11.1991 - OVG 8 S 231.91)
I. . . . II. Der Senat teilt nicht die in dem Feststellungsbescheid vom 18.9.1991 zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung des Antragsgegners, nach der § 3a Abs. 3 Satz 3 VermG auf die Veräußerung von Grun
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(OVG Berlin-Beschluß vom 22.1.1991 - OVG 8 S 6.91)
Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht gegeben, weil es sich um keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Öffentlich-rechtlich ist eine Streitigkeit nur dann, wenn der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge eines dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Rechtsverhältnisses zum Inhalt hat . Das ist hier nicht...