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Insolvenzrecht
Besicherung der Darlehensschuld einer GmbH durch Gesellschaft und Gesellschafter - Verwertung der Gesellschaftssicherheit zur Tilgung der Darlehensforderung im Insolvenzverfahren - Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen den Gesellschafter gem. §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO analog - Erstattungsanspruch trotz Verzicht der kreditgebenden Bank auf von Gesellschafter bestellte Sicherheit
InsO §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3
1. Ein Anspruch aus §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO gegen den Gesellschafter, der für eine Gesellschaftsschuld eine Sicherheit bestellt hat, besteht nur insoweit, als die Bürgschaftsverpflichtung des Gesellschafters sich durch die Rückzahlung der Gesellschaftsschuld reduziert hat. Im Falle einer Höchstbetragsbürgschaft und einer nur teilweisen Tilgung der Gesellschaftsschuld...
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Handelsrecht
Beschränkung der Prüfungsintensität des Registergerichts auf ein "Grobraster": nur ersichtliche Irreführung über geschäftliche Verhältnisse ist zu berücksichtigen
GmbHG § 4; HGB § 18 Abs. 2
Handelsregisterrecht: Durch die Liberalisierung des Firmenrechts kann von einer wesentlichen Irreführung i. S. des § 18 Abs. 2 Satz 1 HGB bei einer Sachfirma nicht allein deshalb ausgegangen werden, weil sie den Unternehmensgegenstand für Dritte nicht erkennen lässt. Selbst das Abstellen auf den Tätigkeitsbereich bedarf einer großzügigen Beurteilung. Denn die Grenzen zur Fantasiefirma sind fließend,...
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GmbH-Recht
Wirksamkeit der Abberufung des Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) aus wichtigem Grund bis zum rechtskräftigen Ausspruch der Nichtigkeit in einem Anfechtungsverfahren
AktG §§ 241, 243
1. Bei einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5a GmbHG führt ein Verstoß im Abstimmungsverfahren, etwa bei einer Abstimmung, obwohl die Beschlussfähigkeit nach der Satzung nicht gegeben ist, nur zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit des gefassten Beschlusses. Dies gilt auch für die Abberufung des nicht erschienenen Gesellschafter-Geschäftsführers...
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GmbH-Recht
GmbHG §§ 5a Abs. 2, § 7 Abs. 2
Die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 2 GmbHG erreicht wird. Der Wegfall der Beschränkungen des § 5a Abs. 1 bis 4 GmbHG ist nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig (wie OLG Hamm vom 5. 5. 2011 - 27 W 24/11, GmbHR 2011 S. 655; vgl. auch BGH vom 19. 4. 2011 - II ZB 25/10, DB 2011 S. 12
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GmbH-Recht
Prüfungspflicht nur hinsichtlich der Mindestleistungen gem. § 7 Abs. 2 GmbHG - Erfordernis einer höheren Mindesteinzahlung nach Gesellschaftsvertrag nur gegenüber Mitgesellschaftern von Bedeutung
GmbHG § 7 Abs. 2, § 9c Abs. 1 Satz 1
Bei der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister bezüglich einer neu errichteten Gesellschaft bezieht sich die Prüfungspflicht des Registergerichts gem. § 9c Abs. 1 Satz 1 GmbHG nur auf die Mindestleistungen gem. § 7 Abs. 2 GmbHG. Ob Mehrleistungen auf das Stammkapital erbracht wurden, ist nicht zu prüfen. Unerheblich ist dabei, ob die Mehrleistung durch...
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GmbH-Recht
GmbHG § 40 Abs. 2
Bei Einreichung der Gesellschafterliste gem. § 40 Abs. 2 GmbHG muss die Notarbescheinigung nicht wortgenau, aber ihrem Sinngehalt nach dem Gesetzestext des § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG entsprechen.
(OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.4.2011 - 8 W 120/11)
Der Beteiligte Ziff. 2 reichte am 20. 10. 2010 zum Handelsregister des Amtsgerichts - Registergerichts - Ulm eine notarbescheinigte...
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Personengesellschaftsrecht
Anforderungen an eine Mehrheitsentscheidung über nachträgliche Beitragserhöhungen - Unwirksamkeits-Feststellungsklage ist auch bei einer Publikumspersonengesellschaft gegen die Gesellschafter zu richten
BGB § 707; HGB § 105 Abs. 2; ZPO § 256, § 533
1. Bei einer (Publikums-) Personengesellschaft setzen Mehrheitsentscheidungen über nachträgliche Beitragserhöhungen eine Legitimationsgrundlage in der Satzung voraus, welche Ausmaß und Umfang einer möglichen zusätzlichen Belastung der Gesellschafter erkennen lassen muss.
2. Zwar kann ein Gesellschafter im Sanierungsfall kraft Treuepflicht gehalten...
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Kapitalmarktrecht
Kapitalmarktrecht
WpÜG § 39a, § 39b
1. Beim übernahmerechtlichen Squeeze-out (§ 39a WpÜG) kann die Angemessenheit der Abfindung nicht in einem Spruchverfahren überprüft werden; der Gesetzgeber hat dies bewusst ausgeschlossen.
2. Die Durchführung eines Spruchverfahrens ist beim übernahmerechtlichen Squeeze-out nicht erforderlich, da den übrigen Aktionären keine Einwendungen zustehen, die...
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GmbH-Recht
GmbH-Recht
GmbHG § 2 Abs. 1 a, § 3, § 8 Abs. 4 Nr. 2, § 10 Abs. 1 Satz 2; BGB § 181
Zur Anmeldung einer nach Musterprotokoll gegründeten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zum Handelsregister.
(OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.4.2009 - 8 W 116/09)
Am 18. 12. 2008 meldete der Geschäftsführer der Antragstellerin die Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) . . . zur Eintragung...
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GmbH-Recht
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Strafrecht
GmbH-/Strafrecht
StGB § 2 Abs. 3, § 266 Abs. 1 2. Var.; GmbHG [i. d. F. d. MoMiG vom 23. 10. 2008] § 30 Abs. 1, § 64 Satz 1 und 3
(1) Aufgrund der mit der Änderung von § 30 GmbHG und Aufhebung von §§ 32a und b GmbHG eingetretenen Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechtes durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist allein aufgrund der Rückgewähr...