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Personengesellschaftsrecht
Nachweis der Identität der GbR und ihrer Vertretungsverhältnisse durch Vorlage eines Gesellschaftsvertrags in der Form des § 29 GBO
BGB §§ 899a; GBO § 29, § 47 Abs. 2
Erwirbt eine GbR Grundeigentum, muss dem Grundbuchamt die Existenz und die Identität der Gesellschaft sowie die Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden. Zum Nachweis der Identität der Gesellschaft und ihrer Vertretungsverhältnisse ist gegenüber dem Grundbuchamt daher ein notariell beurkundeter...
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Rechtsanwaltsrecht
Rechtsanwaltsrecht
StBerG § 3 Nr. 2, § 43 Abs. 1, 2 und 4; PartGG § 2 Abs. 2; HGB § 18 Abs. 2
Für die Eintragung einer Partnerschaft von Rechtsanwälten ins Register ist neben den nach § 2 Abs. 1 PartGG geforderten Voraussetzungen zu berücksichtigen, dass § 2 Abs. 2 PartGG die Norm des § 18 Abs. 2 HGB für entsprechend anwendbar erklärt. Aus § 18 Abs. 2 HGB wird der allgemeine Grundsatz...
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HGB §§ 128, 129; Treuhandgesetz (THG) §§ 11, 12, 13
1 Verpachtet ein ehemaliges Kombinat - nunmehr eine AG im Aufbau (i.A.) - den Betrieb ihrer Tochtergesellschaft, einer GmbH i.A., wobei der Vorstand der AG i.A. irrigerweise davon ausging, daß das Vermögen der GmbH i.A. zu ihrem Vermögen gehöre, so haftet die AG i.A. für die Verbindlichkeiten der GmbH i.A. unter dem Gesichtspunkt der Durchgriffshaftung....
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GmbHG §§ 72, 73; BGB §§ 812, 818
Gesellschafter, die das Vermögen einer GmbH unter Verstoß gegen § 73 GmbHG verteilen, können von der GmbH gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anspruch genommen werden. Die Gesellschafter können zu ihrem Gunsten § 73 Abs. 1 GmbHG nicht einvernehmlich abbedingen, indem sie eine Stundung des Bereicherungsanspruchs vereinbaren.
(OLG Rostock-Urteil vom 11.4.1996 - 1 U 265/94)
Die Klägerin, eine GmbH...