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(OLG Hamburg, Urteil vom 12.8.2011 - 3 U 145/09)
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 12. 8. 2011 - 3 U 145/09 der Lotto Hamburg GmbH verboten, mit einer bestimmten Werbekampagne auf öffentlichen Linienbussen für ihre Glücksspiele "Lotto" und "KENO" zu werben, da die Werbung gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoße.
Die beklagte Lotto Hamburg GmbH ist ein staatliches Glücksspielunternehmen,...
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