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(Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Kammern Freiburg), Urteil vom 21.12.2011 - 10 Sa 19/11)
Der Kläger war von 2006 bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis am 30. 11. 2010 arbeitsunfähig erkrankt. Er begehrt die Abgeltung von Urlaubsansprüchen der Jahre 2007 bis 2009. Das LAG Baden-Württemberg hat dem Kläger mit Urteil vom 21. 12. 2011 - 10 Sa 19/11 Abgeltungsansprüche für das Jahr 2009 zugesprochen. Es hat entschieden, dass Urlaubsansprüche aus den Jahren 2007 und 2008 zum Zeitp
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