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  • LSG: Un­fall beim Öff­nen ei­nes Roll­git­ters durch ei­nen Be­kann­ten ist kein Ar­beits­un­fall

    (LSG NRW, Ur­teil vom 30.4.2010 - L 4 U 119/09)
    Die Be­tei­lig­ten strit­ten um die An­er­ken­nung ei­nes Er­eig­nis­ses vom 26. 11. 2003 als Ar­beits­un­fall.
    Am 26. 11. 2003 woll­te ei­ne Op­ti­ke­rin ge­gen 9:00 Uhr das Roll­git­ter am Ein­gang ih­res La­den­geschäftes öff­nen. Ein Be­kann­ter woll­te ihr da­bei hel­fen und schob das Roll­git­ter nach, als es et­wa halb geöff­net war. Da­bei über­sah er, dass die lin­ke Hand der Op­ti­ke­rin sich noch im Git­ter be­fand. Da­bei wur­de...
    DB vom 19.11.2010 , Heft 46 , DB0392283 weiterlesen
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