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Sonstiges Recht
Stellung eines zulässigen Antrags vor dem 1. 9. 2003 als Voraussetzung für die Anwendung des alten Verfahrensrechts
Spruchverfahrensgesetz
Stellung eines zulässigen Antrags vor dem 1. 9. 2003 als Voraussetzung für die Anwendung des alten Verfahrensrechts
AktG § 327f Abs. 2; SpruchG § 17 Abs. 2
(LG Dortmund, Beschluss vom 25.11.2004 - 18 AktE 28/03)
Auf der ordentlichen Hauptversammlung der H. AG vom 3. 4. 2003 wurde auf Antrag ihrer Hauptaktionärin, welche 98,27% aller Aktien der H. AG hielt,...
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UmwG § 34
(Landgericht Dortmund, Beschluss vom 7.4.2000 - 20 AktE 3/00)
Der Antragsteller war Aktionär der P. AG. Diese ist mit der Antragsgegnerin (GmbH & Co. KG) verschmolzen worden. Die Verschmelzung wurde am 1. 9. 1999 in das Handelsregister von P. eingetragen. Das Landgericht hat den Antrag des Antragstellers, das Umtauschverhältnis und die Barabfindung angemessen höher festzusetzen,...