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  • BGH: Ver­ur­tei­lung des ehe­ma­li­gen Vor­stands­spre­chers der IKB AG we­gen Markt­ma­ni­pu­la­ti­on rechts­kräftig

    (LG Düssel­dorf, Be­schluss vom 20.7.2011 - 3 StR 506/10)
    Das LG Düssel­dorf hat den An­ge­klag­ten we­gen vorsätz­li­cher Markt­ma­ni­pu­la­ti­on zur Frei­heits­stra­fe von zehn Mo­na­ten ver­ur­teilt und de­ren Voll­streckung zur Bewährung aus­ge­setzt. Die hier­ge­gen ein­ge­leg­te Re­vi­si­on des An­ge­klag­ten, der das Ver­fah­ren be­an­stan­det und die Ver­let­zung sach­li­chen Rechts rügt, hat der BGH mit Be­schluss vom vom 20. 7. 2011 - 3 StR 506/10 ver­wor­fen. Das Ur­teil ist da­mit rechts­kräftig.
    ...
    DB vom 05.08.2011 , Heft 31 , DB0426577 weiterlesen
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