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(LG Düsseldorf, Beschluss vom 20.7.2011 - 3 StR 506/10)
Das LG Düsseldorf hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zur Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten, der das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat der BGH mit Beschluss vom vom 20. 7. 2011 - 3 StR 506/10 verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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