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GmbH-Recht
GmbH-Recht
GmbHG § 64 Abs. 2; InsO § 80
(LG Berlin, Urteil vom 6.3.2006 - 14 O 448/05)
Mit notariellem Vertrag vom 6. 8. 2004 erwarb der Beklagte unter Vermittlung der J. GmbH sämtliche Geschäftsanteile an der F. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) zu einem Kaufpreis von 1 €. Am gleichen Tag erteilte der Beklagte im Namen der Schuldnerin der J. einen Treuhandauftrag. Gemäß diesem...
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Aktienrecht
Schaffung eines genehmigten Kapitals: Bekanntgabe des Vorstandsberichts über Bezugsrechtsausschluss in der Einladung zur Hauptversammlung erforderlich
Aktienrecht
Schaffung eines genehmigten Kapitals: Bekanntgabe des Vorstandsberichts über Bezugsrechtsausschluss in der Einladung zur Hauptversammlung erforderlich
AktG §§ 124. 171 Abs. 2, 175 Abs. 2 Satz 2, 243, 312, 314
(LG Berlin, Urteil vom 13.12.2004 - 101 O 124/04)
Der Kläger, der Aktionär der Beklagten ist, wendet sich gegen zwei auf der Hauptversammlung der Beklagten vom...
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Personengesellschaftsrecht
Beteiligung als BGB-Gesellschaft, nicht als stille Gesellschaft
Personengesellschaftsrecht
Beteiligung als BGB-Gesellschaft, nicht als stille Gesellschaft
HGB § 230; BGB §§ 433, 719
Die Beteiligung einer Person an einzelnen Geschäften, die eine Gesellschaft (hier: Steuerberatungsgesellschaft mbH) im eigenen Namen für gemeinsame Rechnung ausführt, ist keine stille Gesellschaft, sondern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form einer Innengesellschaft....
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Umwandlungsrecht
Umwandlungsrecht
UmwG § 8
(LG Berlin, Urteil vom 8.9.2003 - 93 O 47/03)
I. . . . II. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 6. 2. 2003 hinsichtlich der Zustimmung zur Verschmelzung der Beklagten und der B. AG waren für nichtig zu erklären, weil der Beschlussfassung kein wirksamer Verschmelzungsbericht i. S. von § 8 UmwG zu Grunde lag. Denn der Verschmelzungsbericht...
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Personengesellschaftsrecht
Personengesellschaftsrecht
BGB §§ 709, 714; HGB §§ 105, 106, 107, 128, 161, 162, 171, 172
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Komplementärin einer KG sein.
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 8.4.2003 - 102 T 6/03)
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist eine GmbH & Co. KG, die am 6. 12. 2002 in das Handelsregister eingetragen wurde. Die beiden einzigen Kommanditisten sind zugleich...
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GmbH-Recht
Vorliegen einer Mantelverwendung nach Mantelkauf?
GmbH-Recht
Vorliegen einer Mantelverwendung nach Mantelkauf?
GmbHG § 3
Vorliegen einer Mantelverwendung bei Umorganisation einer bestehenden, bereits im operativen Geschäft tätigen GmbH?
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 1.4.2003 - 102 T 5/03)
Mit notariellem Vertrag vom 16. 8. 2002 veräußerten die drei Gesellschafter der X. GmbH, die jeweils mit einem Anteil von 8400 € an der Gesellschaft...
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Aktienrecht
Aktienrecht
AktG §§ 327a ff.
Ein Antrag auf Bestimmung der angemessenen Barabfindung nach § 327 f. AktG ist unzulässig, wenn der Übertragungsbeschluss noch nicht im Handelsregister eingetragen worden ist und nicht abzusehen ist, ob und bejahendenfalls wann ein Eintrag erfolgen wird.
(LG Berlin, Beschluss vom 25.3.2003 - 102 O 19/03 AktG)
Die Beteiligten sind Aktionäre der Gesellschaft....
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GmbH-Recht
GmbH-Recht
BGB § 622
(Landgericht Berlin, Urt. v. 7.12.2000 - 5 O 320/00, n. rkr.)
Auf die Kündigung des Dienstverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH finden neben § 622 Abs. 1 BGB auch die verlängerten Fristen des § 622 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung. Denn auf Fremdgeschäftsführer fand bis zum 15. 10. 1993 das AngKündG Anwendung, dessen verlängerte Kündigungsfristen...
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Aktienrecht
Hier: Verwendung der zu erwerbenden Aktien für ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm
Aktienrecht
Hier: Verwendung der zu erwerbenden Aktien für ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm
AktG § 247
(LG Berlin, Beschluss vom 6.11.2000 - 99 O 83/99)
Das Gericht hatte den Streitwert der Anfechtungsklage unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falls, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach billigem Ermessen zu bestimmen, § 247 Abs. 1 Satz 1 AktG. Im Gegensatz...
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Vorliegen von Teilgewinnabführungsverträgen in Form der Errichtung stiller Gesellschaften: Kein Bezugsrecht oder Ausgleichsanspruch der Aktionäre - Abgrenzung zu partiarischen Darlehen, Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Vorzugsaktien - Kein Verstoß des Mehrheitsaktionärs gegen Treuepflicht - Zulässigkeit der Einräumung eines Vetorecht der stillen Gesellschafter hinsichtlich bestimmter Maßnahmen der AG
Vorliegen von Teilgewinnabführungsverträgen in Form der Errichtung stiller Gesellschaften: Kein Bezugsrecht oder Ausgleichsanspruch der Aktionäre - Abgrenzung zu partiarischen Darlehen, Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Vorzugsaktien - Kein Verstoß des Mehrheitsaktionärs gegen Treuepflicht - Zulässigkeit der Einräumung eines Vetorecht der stillen Gesellschafter hinsichtlich bestimmter Maßnahmen der AG
AktG §§ 139, 186, 221, 243, 292, 293 ff.; HGB §§ 230 ff.; KWG § 10