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Betriebsverfassungsrecht
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Gleichbehandlung
Gleichbehandlung/Betriebsverfassungsrecht
ArbGG § 98; AGG § 13
Die Einigungsstelle ist nicht i. S. von § 98 ArbGG offensichtlich unzuständig für die Regelung des Beschwerdeverfahrens nach § 13 AGG sowie zur Festlegung der Beschwerdestelle und ihrer Organisation, soweit Beschwerden von Arbeitnehmern i. S. von § 5 Abs. 1 BetrVG betroffen sind.
(LAG Hamburg, Beschl. v. 17.4.2007 - 3 Ta BV 6/07)
Die Beteiligte zu 2. und Antragsgegnerin...
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Verfahrensrecht
Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung nur zur Sicherung der Rechtsverwirklichung im Hauptverfahren bei gleichzeitiger besonderer Dringlichkeit der Maßnahme
Verfahrensrecht
Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung nur zur Sicherung der Rechtsverwirklichung im Hauptverfahren bei gleichzeitiger besonderer Dringlichkeit der Maßnahme
ZPO § 888 Abs. 2, § 940; ArbGG § 61 Abs. 2
Der Sinn einer einstweiligen Verfügung besteht in der Sicherung der Rechtsverwirklichung im Hauptverfahren. Dieses Ziel ist durch eine nicht vollstreckbare einstweilige Verfügung nicht zu erreichen....
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Altersteilzeit
Erfordernis der Abwicklung des Urlaubs in der Arbeitsphase - Keine Abgeltung für krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaub
Altersteilzeitrecht
Erfordernis der Abwicklung des Urlaubs in der Arbeitsphase - Keine Abgeltung für krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaub
BUrlG § 7 Abs. 4; Tarifvertrag über Altersteilzeit vom 12. 7. 2000 für Hamburg und Umgebung (ATV 2000) § 6 Ziff. 3
Resturlaub aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis und Urlaub aus der Arbeitsphase eines verblockten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses,...
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Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitrecht
ArbZG §§ 3, 5, 6; Richtlinie 93/104 EG; Richtlinie 93/124 EG
1. Das Arbeitszeitgesetz ist hinsichtlich des Begriffs Arbeitszeit europarechtskonform dahin auszulegen, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist, und zwar unabhängig von tatsächlich geleisteter Arbeit.
2. Hiervon abweichende betriebliche Arbeitszeitregelungen, die Bereitschaftsdienstzeiten mit Ruhezeiten gleichsetzen,...
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Kein Verlust des Aufsichtsratsmandats durch Eintritt in die Freistellungsphase, die sich an die vollzeitige Tätigkeit anschließt und bis zur Zurruhesetzung andauert
Kein Verlust des Aufsichtsratsmandats durch Eintritt in die Freistellungsphase, die sich an die vollzeitige Tätigkeit anschließt und bis zur Zurruhesetzung andauert
BetrVG 1952 § 76 Abs. 2 Satz 2; BetrVG 1972 § 8; Altersteilzeitabkommen für die Versicherungswirtschaft
Ein Arbeitnehmervertreter im nach § 76 BetrVG 1952 gebildeten Aufsichtsrat scheidet bei Eintritt in die Freizeitphase der Altersteilzeit...
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Vgl. schon OLG Frankfurt/M., DB 1991 S. 379; OLG Koblenz, DB 1991 S. 1068; LAG Hamm, DB 1991 S. 1476; LAG Düsseldorf, DB 1991 S. 1940 und LAG Rheinland-Pfalz, DB 1991 S. 2600
(LAG Hamburg-Beschluß vom 11.12.1991 - 4 Ta 16/91)
Das LAG möchte nicht der geänderten Rechtsprechung des BFH (NJW 1991 S. 1702) folgen, wonach im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens eine Prozeßpartei nicht verpflichtet...
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II. Berücksichtigung eines Verdienstausfalls bei Festlegung des Einigungsstellenhonorars eines außerbetrieblichen Beisitzers (Gewerkschaftssekretär)
II. Berücksichtigung eines Verdienstausfalls bei Festlegung des Einigungsstellenhonorars eines außerbetrieblichen Beisitzers (Gewerkschaftssekretär)
(LAG Hamburg-Beschl. vom 18.11.1991 - 4 Ta BV 10/90)
Die Kammer geht davon aus, daß die in § 76a Abs. 4 Satz 3 bis 5 BetrVG niedergelegten Grundsätze unabhängig von der zu erlassenden Rechtsverordnung seit dem 1.1.1989 maßgebend sind. Sie geben, soweit sie einer sinnvollen Auslegung überhaupt zugänglich sind, allgemein übliche Grundsätz
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Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung des ArbG Hamburg, Beschluß vom 29.7.1991 - 8 Ga BV 6/91
Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung des ArbG Hamburg, Beschluß vom 29.7.1991 - 8 Ga BV 6/91
(LAG Hamburg-Beschluß vom 19.8.1991 - 5 Ta BV 9/91)
I. . . . II. 2. b). aa) Im Falle der Zusammenlegung zweier Betriebe endet die Zuständigkeit des Betriebsrats zumindest des Betriebes, der von dem anderen Betrieb aufgenommen wird.
Soweit ersichtlich ist diese Frage für den Fall der...
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Ausschließliche Zuständigkeit des Gesamt-Betriebsrats in unternehmenseinheitlich zu regelnde Angelegenheit (hier: unternehmenseinheitliches Vergütungssystem)
Ausschließliche Zuständigkeit des Gesamt-Betriebsrats in unternehmenseinheitlich zu regelnde Angelegenheit (hier: unternehmenseinheitliches Vergütungssystem)
(LAG Hamburg-Beschluß vom 10.4.1991 - 5 Ta Bv 3/92)
A. Der in der Beschwerdeinstanz weiterverfolgte Antrag ist zulässig, da er den Bestimmtheitserfordernissen, die an einen Antrag nach § 98 Abs. 1 ArbGG zu stellen sind, nunmehr entspricht.
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Wegfall der Kündigungsgründe vor Ablauf der Kündigungsfrist - Wiedereinstellungspflicht aufgrund nachwirkender Fürsorgepflicht - Keine Klagefrist nach § 4 KSchG
Wegfall der Kündigungsgründe vor Ablauf der Kündigungsfrist - Wiedereinstellungspflicht aufgrund nachwirkender Fürsorgepflicht - Keine Klagefrist nach § 4 KSchG
BGB §§ 611, 242; KSchG §§ 4, 7
Der Arbeitgeber kann im Einzelfall aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet sein, den gekündigten Arbeitnehmer wieder einzustellen, wenn die im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegenen betriebsbedingten...