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(Hessisches LSG, Urteil vom 17.12.2010 - L 5 R 272/09)
Zwischen den Beteiligten war strittig, ob der Rentenversicherungsträger (RVT) bei der Berechnung der seit dem 1. 9. 2006 dem Rentner bewilligten Altersrente für schwerbehinderte Menschen das tatsächliche im Zeitraum vom 1. 1. 2006 bis 31. 8. 2006 erzielte Arbeitsentgelt i. H. von 37.007,00 € oder nur das vom Arbeitgeber vorausbescheinigte...
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