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  • LSG: Vor­aus­be­schei­nig­tes Ar­beits­ent­gelt ist bei Ab­wei­chung zu kor­ri­gie­ren

    (Hes­si­sches LSG, Ur­teil vom 17.12.2010 - L 5 R 272/09)
    Zwi­schen den Be­tei­lig­ten war strit­tig, ob der Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger (RVT) bei der Be­rech­nung der seit dem 1. 9. 2006 dem Rent­ner be­wil­lig­ten Al­ters­ren­te für schwer­be­hin­der­te Men­schen das tatsäch­li­che im Zei­t­raum vom 1. 1. 2006 bis 31. 8. 2006 er­ziel­te Ar­beits­ent­gelt i. H. von 37.007,00 € oder nur das vom Ar­beit­ge­ber vor­aus­be­schei­nig­te...
    DB vom 19.04.2011 , DB0414716 weiterlesen
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