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Einkommensteuer
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Lohnsteuer
Einkommen-/Lohnsteuer
(FinMin. Saarland, Erlass vom 10.2.2004 - B/2 - 4 - 20/04 - S 2334)
Verschafft der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Schenkung des Geschenkloses die Teilnahme an einer von einem fremden Dritten durchgeführten Lotterie, so ist in dieser Schenkung der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer zu sehen. Insoweit wird ihm ein Vorteil für die Beschäftigung eingeräumt und er...
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Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer
(FinMin. Saarland-Erlaß vom 2.10.1992 - B/V - 18/92 - S 4536 A)
Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Erwerbsvorgängen, die unter einer Zeitbestimmung abgeschlossen wurden, folgendes festgestellt:
Nach § 14 GrEStG entsteht die GrESt.,
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wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von...
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Einkommensteuer
Einkommensteuer
(FinMin. Saarland-Erlaß vom 3.8.1992 - B/III - 153/92 - S 2284)
Der BFH hat mit Urteil vom 22.8.1980 (BStBl. II 1981 S. 23 = DB 1981 S. 1643) die Auffassung vertreten, daß Aufwendungen für eine Unterbringung in einem Altenpflegeheim um eine Haushaltsersparnis zu mindern seien, wenn der Stpfl. seinen normalen Haushalt aufgelöst hat. Die Finanzverwaltung hat daraus bisher keine...
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Sonstige Steuerarten
Vermögensteuer
(FinMin. Saarland-Erlaß vom 25.6.1991 - B/V - 812/91 - S 3102 A)
In den letzten Jahren sind vermehrt Optionsanleihen ausgegeben worden. Dabei handelt es sich um Schuldverschreibungen, in denen die Leistung eines verzinslichen Geldbetrags versprochen und zusätzlich das Recht eingeräumt ist, Aktien der Emittenten oder anderer Gesellschaften (beispielsweise ihrer zu 100 v.H. beteiligten...
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Kirchensteuer
Kirchensteuer
(FinMin. Saarland-Erlaß vom 27.2.1991 - B/II - 370/91 - S 2443 A)
Nach § 14 Abs. 3 des Saarländischen Kirchensteuergesetzes (KiStG-Saar) vom 25.11.1970 (Amtsbl. S. 950), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.9.1985 (Amtsbl. S. 26), ist auf Antrag der Kirchen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit die Kirchensteuer im Lohnabzugsverfahren auch für solche kirchensteuerpflichtigen...
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Sonstige Steuerarten
Kraftfahrzeugsteuer
(FinMin. Saarland-Erlaß vom 11.2.1991 - B/V - 97/91 - S 6114 aA)
Pkw mit weniger als 1400 Kubikzentimeter Hubraum, die ab dem 1.10.1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind, können nicht mehr als bedingt schadstoffarm Stufe C der Anlage XXIV zu § 47 StVZO anerkannt werden. Für diese Fahrzeuge kommt daher weder eine Steuerbefreiung noch der ermäßigte Steuersatz nach § 9...
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Erbschaft-/Schenkungsteuer
Erbschaft-/Schenkungsteuer
(FinMin. Saarland-Erlaß vom 5.9.1990 - B/V - 843/90 - S 3808 A)
Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 6.3.1990 (BStBl. II 1990 S. 504 = DB 1990 S. 1546) entschieden, daß eine Grundstücksschenkung ausgeführt ist, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben...
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Abgabenordnung
Abgabenordnung
(FinMin. Saarland-Erlaß vom 2.7.1990 - B/II - 231/90 - S 0325)
In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wird zum Begriff des Verfügungsberechtigten i.S. des § 154 AO folgende Auffassung vertreten:
Verfügungsberechtigte i.S. von § 154 Abs. 2 und 3 AO sind sowohl der Gläubiger der Forderung und seine gesetzlichen Vertreter als auch jede Person,...
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Bewertungsgesetz
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Gewinnermittlung
Einheitsbewertung/BetriebsVermögen
(FinMin. Saarland-Erlaß vom 17.5.1989 - B/V - 789/89 - S 3232 A)
Durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 4.7.1988 (BStBl. I 1988 S. 316) ist die bisherige Regelung, wonach bei Kreditinstituten für ertragsteuerliche Zwecke Sammelwertberichtigungen gebildet werden können, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.12.1988 enden, aufgehoben worden. Nach dem...
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Abgabenordnung
Abgabenordnung
(FinMin. Saarland-Erlaß vom 23.3.1989 - B/IV - 685/89 - S 1401 A)
Durch das Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung vom 17.12.1987, BStBl. I 1987 S. 802, ist der Erlaß zur Betriebsprüfungsordnung (Steuer) vom 26.11.1965 III-B/II tgb. Nr. 737/65 -- S 1400 A gegenstandslos geworden. Der genannte Erlaß wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.