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  • FG Münster: Rechts­re­fe­ren­dar darf kein Steu­er­be­ra­ter sein

    (FG Münster, Ur­teil vom 20.7.2011 - 7 K 77/11 StB)
    Die Tätig­keit als Rechts­re­fe­ren­dar ist mit dem Be­ruf des Steu­er­be­ra­ters un­ver­ein­bar. Dies hat das FG Münster mit Ur­teil vom 20. 7. 2011 - 7 K 77/11 StB ent­schie­den.
    Der Kläger war Part­ner ei­ner Steu­er­be­ra­ter­so­zietät und trat da­ne­ben den ju­ri­sti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst an. Für die Steu­er­be­ra­tertätig­keit er­teil­te ihm der Di­enst­herr zwar ei­ne...
    DB vom 19.08.2011 , Heft 33 , DB0427207 weiterlesen
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