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Steuerrecht
Lohnsteuer
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Gewinnermittlung
Mit Urteil vom 17. 1. 2011 hat das FG Düsseldorf bestätigt, dass bei der Bemessung der 110 €-Freigrenze je Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen die Summe sämtlicher Kosten einschließlich der Aufwendungen für den äußeren Rahmen zu ermitteln und durch die Anzahl der teilnehmenden Personen zu dividieren ist.
Maßgeblicher Teilnehmerkreis
Allerdings ist dabei nicht außer Acht zu lassen,...
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