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  • Steuerrecht

    Lohnsteuer / Gewinnermittlung

    Frei­gren­ze bei Be­triebs­ver­an­stal­tun­gen

    Mit Ur­teil vom 17. 1. 2011 hat das FG Düs­sel­dorf be­stätigt, dass bei der Be­mes­sung der 110 €-Frei­gren­ze je Ar­beit­neh­mer bei Be­triebs­ver­an­stal­tun­gen die Sum­me sämt­li­cher Ko­sten ein­schließ­lich der Auf­wen­dun­gen für den äuße­ren Rah­men zu er­mit­teln und durch die An­zahl der teil­neh­men­den Per­so­nen zu di­vi­die­ren ist.
    Maß­geb­li­cher Teil­neh­mer­kreis
    Al­ler­dings ist da­bei nicht außer Acht zu las­sen,...
    DB vom 13.05.2011 , Heft 19 , DB0414786 weiterlesen
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