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(EGMR, Urteil vom 21.7.2011 - 28274/08)
In seinem am 21. 7. 2011 verkündeten Kammerurteil im Verfahren Heinisch gegen Deutschland (Beschwerdenummer 28274/08), das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag.
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(EGMR, Urteil vom 21.7.2011 - 28274/08)
In seinem am 21. 7. 2011 verkündeten Kammerurteil im Verfahren Heinisch gegen Deutschland (Beschwerdenummer 28274/08), das noch nicht rechtskräftig ist1, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag.
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