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Erbschaft-/Schenkungsteuer
(Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Erlass vom 16.9.2010 - 34 - S 3811 - 035 - 38476/10)
Für die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Behandlung einer vom Treugeber vorgenommenen Übertragung von Ansprüchen aus einem Treuhandverhältnis gilt Folgendes:
Gegenstand der Zuwendung ist der Herausgabeanspruch des Treugebers nach § 667 BGB gegen den Treuhänder auf Rückübereignung des Treuguts....
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