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Steuerrecht
Umsatzsteuer
Die punktuelle Erweiterung des Katalogs von Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Reverse Charge) schreitet weiter voran. Seit dem 1. 7. 2011 fallen bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen unter § 13b UStG (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 i. d. ab 1. 7. 2011 geltenden Fassung). Mit Schreiben vom 24. 6. 2011 versucht das BMF (vgl. DB 2011 S. 1549), Anwendungsfragen...
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