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Insolvenzrecht
Überweisung einer insolventen GmbH an ihren Steuerberater mit Maßgabe, die Gelder zur Tilgung von Beitragsrückständen bei Krankenkassen zu verwenden - Steuerberater als uneigennütziger Verwaltungstreuhänder - Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO) richtet sich gegen Krankenkassen nicht gegen den zahlungsvermittelnden Treuhänder - Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) gegen Treuhänder, wenn er Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der GmbH hat - Keine Kenntnis einer Bank vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs - Kenntnis bei kollusivem Zusammenwirken von Treuhänder und Schuldner - Pflicht des Treuhänders zum Wertersatz ohne Wegfall der Bereicherung einwenden zu können
InsO § 133 Abs. 1
Ein uneigennütziger Treuhänder unterliegt der Vorsatzanfechtung, wenn er nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ihm überlassene Geldbeträge vereinbarungsgemäß an bestimmte, bevorzugt zu befriedigende Gläubiger des Schuldners weiterleitet. InsO § 143 Abs. 1 Satz 2; BGB § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4, § 292 Abs. 1, § 989
Ein uneigennütziger Treuhänder, der anfechtbar...
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Wirtschaftsprüferrecht
Mehrfachrolle des Wirtschaftsprüfers als Abschlussprüfer einer zu verschmelzenden Gesellschaft, als Berater der aufnehmenden Gesellschaft und als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der Komplementärin der aufnehmenden Gesellschaft - Auswirkungen der fehlerhaften Abschlussprüfung auf die geschuldeten Beratungsleistungen - Einfluss der Kenntnis von Bilanzmanipulationen in der Geschäftsführung der beteiligten Gesellschaften auf den Umfang der Haftung des Wirtschaftsprüfers
BGB § 675
Zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften.
(BGH-Urteil vom 19.4.2012 - III ZR 224/10)
Der Kläger, Konkursverwalter über das Vermögen der S. AG & Co. KG (im Folgenden: Gemeinschuldnerin), begehrt von dem Beklagten, einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, im Wege der Teilklage Ersatz des Schadens,...
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Insolvenzrecht
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Bankrecht
Konkludente Genehmigung, wenn Bank nach den äußeren Umständen erwarten darf, der Kontoinhaber habe die Lastschriftbuchung geprüft und nicht beanstandet - Angemessene Prüfungsfrist ist kein starrer Zeitraum - Bank kann nach den Umständen des konkreten Einzelfalls von Genehmigung ausgehen, wenn Unternehmer in laufender Geschäftsbeziehung regelmäßig wiederkehrenden oder auf eigenen Anmeldungen beruhenden Lastschriften nicht innerhalb einer Überlegungsfrist von drei Bankarbeitstagen widerspricht - Kein Anspruch aus Insolvenzanfechtung gem. §§ 143, 130 InsO gegen die Bank - Leistungsempfänger und damit Anfechtungsgegner im Lastschrifteinzugsverfahren ist der Gläubiger, nicht die Bank als Leistungsmittler
BGB § 684 Satz 2; InsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
a) Zur Frage einer konkludenten Genehmigung bereits gebuchter Einzugsermächtigungslastschriften bei Zuführung neuer Liquidität durch den Schuldner (Fortführung der Senatsurteile vom 26. 7. 2011 - XI ZR 36/10, DB0427069 = NZI 2011 S. 679, Rdn. 17 und vom 25. 10. 2011 - XI ZR 368/09, DB 2011 S. 2906 = WM 2011 S. 2316, Rdn. 15).
b) Zum Einwand der Deckungsanfechtung bei Genehmigung von Einzugsermächtigungslastschriften....
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Insolvenzrecht
Insolvenzanfechtung gem. § 133 Abs. 1 InsO auf Rückgewähr von Steuerzahlungen - Vermutung der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO im Falle der Zahlungseinstellung - Nachweis der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners widerlegt Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nicht
InsO § 17 Abs. 2 Satz 2, § 133 Abs. 1 Satz 2
Die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners widerlegt werden; erforderlich ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit.
(BGH-Urteil vom 15.3.2012 - IX ZR 239/09)
Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag des Beklagten vom 28. 11. 2006 eröffneten Insolvenzverfahren...
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Insolvenzrecht
Ermächtigung zur Einziehung bzw. gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen durch Insolvenzgericht - Ermächtigung zur Verwertung des Schuldnervermögens nur zulässig zur Vorbeugung drohender Verjährung oder Uneinbringlichkeit - Vorläufiger Verwalter als Adressat einer Aufrechnungserklärung - Auswirkungen der Anordnung einer Verfügungsbeschränkung auf eine Verrechnungsabrede
InsO §§ 21, 22
a) Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter im Wege des besonderen Verfügungsverbots ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen.
b) Der vorläufige Insolvenzverwalter darf nur dann ermächtigt werden, außerhalb des laufenden Geschäftsbetriebs des Schuldners dessen Forderungen einzuziehen, wenn deren Verjährung oder Uneinbringlichkeit...
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Insolvenzrecht
Niederlassung i. S. des Art. 3 Abs. 2 EuInsVO als Voraussetzung für die Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens - Nach vorläufiger Amtsenthebung ist Notariat keine inländische Niederlassung des Schuldners mehr - Inländisches Vermögen begründet keine Niederlassung
EuInsVO Art. 3 Abs. 2
Für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens ist ohne Rücksicht auf den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen allein maßgeblich, ob der Schuldner eine inländische Niederlassung hat.
(BGH-Beschluss vom 8.3.2012 - IX ZB 178/11)
Der Schuldner war Notar mit Amtssitz in V. (Nordrhein-Westfalen). Die weitere Beteiligte (fortan: Gläubigerin) kündigte im Dezember...
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Insolvenzrecht
Anspruch der Ab- und Aussonderungsberechtigten gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Teilsatz 2 InsO gegen vorläufigen Insolvenzverwalter auf Nutzungsausfallentschädigung und gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Teilsatz 3 InsO auf Wertersatz - Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung und Wertersatz gelten nach Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten
InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, § 55 Abs. 2
Ordnet das Gericht als Sicherungsmaßnahme an, dass ein der Aussonderung unterliegender Gegenstand von dem Berechtigten nicht herausverlangt werden darf, steht dem Aussonderungsberechtigten gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen eines durch Nutzung oder Beschädigung eingetretenen Wertverlusts ein Ersatzanspruch zu. Nach Verfahrenseröffnung gilt...
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GmbH-Recht
Berechtigung der GmbH zur Beschränkung der Zuständigkeiten bei Fehlen entsprechender Regelungen in Anstellungsvertrag oder Satzung - Kein Schadensersatzanspruch des kündigenden Geschäftsführers gem. § 628 Abs. 2 BGB mangels einer für die Kündigung ursächlichen Pflichtverletzung der GmbH
BGB § 615, § 628 Abs. 2; GmbHG § 46 Nr. 8
Ein Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Aufgabenbereich eines GmbH-Geschäftsführers ohne Verletzung seines Anstellungsvertrages eingeschränkt wird und er daraufhin die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages erklärt.
(BGH-Urteil vom 6.3.2012 - II ZR 76/11)
Der Kläger und seine Ehefrau...
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GmbH-Recht
Beschränkung der Haftung der Gesellschafter auf den Umfang der Unterbilanz, welche im Zeitpunkt besteht, in dem die wirtschaftliche Neugründung erstmals nach außen in Erscheinung tritt - Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen von Unterbilanzhaftungsansprüchen - Einstandspflicht des Erwerbers eines Geschäftsanteils für die bei Aufnahme der Geschäfte entstandene Unterbilanzhaftung des Veräußerers - Fortbestand des Anspruchs aus Unterbilanzhaftung trotz späterer Wiederherstellung eines die Stammkapitalziffer deckenden Vermögens auf andere Weise
GmbHG § 7 Abs. 2 und 3, § 8 Abs. 2, § 9c, § 16 Abs. 2; GmbHG i. d. F. bis 31. 10. 2008 § 16 Abs. 3
a) Unterbleibt die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger mit einer wirtschaftlichen Neugründung einhergehender Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht, haften die Gesellschafter im Umfang einer Unterbilanz, die in dem Zeitpunkt besteht, zu dem die wirtschaftliche Neugründung entweder du
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Aktienrecht
Ersatzpflicht des Abwicklers für Zahlungen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - Verrechnung als Zahlung i. S. des § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG - Pflicht des Abwicklers bei Übergabe seines Amtes an einen Nachfolger, auf dringend zu erledigende oder besonders wichtige Geschäftsvorgänge ausdrücklich hinzuweisen - Schadensersatzpflicht bei Unterlassen
AktG § 268 Abs. 2, § 93 Abs. 2
Der abberufene Abwickler einer Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einen Nachfolger auf dringend zu erledigende oder für die Gesellschaft besonders wichtige Angelegenheiten ausdrücklich hinzuweisen.
(BGH-Urteil vom 28.2.2012 - II ZR 244/10)
Der frühere Beklagte zu 1 war Mehrheitsaktionär und bis 2001 Vorstand der A. V. AG i. L. (im Folgenden: Schuldnerin),...