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  • Insolvenzrecht

    Zur Vor­satz­an­fech­tung ge­gen un­ei­gennützi­gen Treuhänder

    Überweisung einer insolventen GmbH an ihren Steuerberater mit Maßgabe, die Gelder zur Tilgung von Beitragsrückständen bei Krankenkassen zu verwenden - Steuerberater als uneigennütziger Verwaltungstreuhänder - Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO) richtet sich gegen Krankenkassen nicht gegen den zahlungsvermittelnden Treuhänder - Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) gegen Treuhänder, wenn er Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der GmbH hat - Keine Kenntnis einer Bank vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs - Kenntnis bei kollusivem Zusammenwirken von Treuhänder und Schuldner - Pflicht des Treuhänders zum Wertersatz ohne Wegfall der Bereicherung einwenden zu können
    In­sO § 133 Abs. 1
    Ein un­ei­gennützi­ger Treuhänder un­ter­liegt der Vor­satz­an­fech­tung, wenn er nach Kennt­nis der Zah­lungs­unfähig­keit des Schuld­ners ihm über­las­se­ne Geld­beträge ver­ein­ba­rungs­gemäß an be­stimm­te, be­vor­zugt zu be­frie­di­gen­de Gläubi­ger des Schuld­ners wei­ter­lei­tet. In­sO § 143 Abs. 1 Satz 2; BGB § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4, § 292 Abs. 1, § 989
    Ein un­ei­gennützi­ger Treuhänder, der an­fecht­bar...
    DB vom 25.05.2012 , Heft 21 , DB0474577 weiterlesen
  • Wirtschaftsprüferrecht

    Haf­tung des Wirt­schafts­prüfers für Be­ra­tungs­feh­ler im Rah­men der Ver­schmel­zung zwei­er Ge­sell­schaf­ten

    Mehrfachrolle des Wirtschaftsprüfers als Abschlussprüfer einer zu verschmelzenden Gesellschaft, als Berater der aufnehmenden Gesellschaft und als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der Komplementärin der aufnehmenden Gesellschaft - Auswirkungen der fehlerhaften Abschlussprüfung auf die geschuldeten Beratungsleistungen - Einfluss der Kenntnis von Bilanzmanipulationen in der Geschäftsführung der beteiligten Gesellschaften auf den Umfang der Haftung des Wirtschaftsprüfers
    BGB § 675
    Zur Haf­tung ei­nes Wirt­schafts­prüfers we­gen Be­ra­tungs­feh­lern im Zu­sam­men­hang mit der Ver­schmel­zung zwei­er Ge­sell­schaf­ten.
    (BGH-Ur­teil vom 19.4.2012 - III ZR 224/10)
    Der Kläger, Kon­kurs­ver­wal­ter über das Vermögen der S. AG & Co. KG (im Fol­gen­den: Ge­mein­schuld­ne­rin), be­gehrt von dem Be­klag­ten, ei­nem Wirt­schafts­prüfer und Steu­er­be­ra­ter, im We­ge der Teil­kla­ge Er­satz des Scha­dens,...
    DB vom 25.05.2012 , Heft 21 , DB0474554 weiterlesen
  • Insolvenzrecht / Bankrecht

    Zur kon­klu­den­ten Ge­neh­mi­gung von Ein­zugs­ermächti­gungs­last­schrif­ten

    Konkludente Genehmigung, wenn Bank nach den äußeren Umständen erwarten darf, der Kontoinhaber habe die Lastschriftbuchung geprüft und nicht beanstandet - Angemessene Prüfungsfrist ist kein starrer Zeitraum - Bank kann nach den Umständen des konkreten Einzelfalls von Genehmigung ausgehen, wenn Unternehmer in laufender Geschäftsbeziehung regelmäßig wiederkehrenden oder auf eigenen Anmeldungen beruhenden Lastschriften nicht innerhalb einer Überlegungsfrist von drei Bankarbeitstagen widerspricht - Kein Anspruch aus Insolvenzanfechtung gem. §§ 143, 130 InsO gegen die Bank - Leistungsempfänger und damit Anfechtungsgegner im Lastschrifteinzugsverfahren ist der Gläubiger, nicht die Bank als Leistungsmittler
    BGB § 684 Satz 2; In­sO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    a) Zur Fra­ge ei­ner kon­klu­den­ten Ge­neh­mi­gung be­reits ge­buch­ter Ein­zugs­ermächti­gungs­last­schrif­ten bei Zuführung neu­er Li­qui­dität durch den Schuld­ner (Fortführung der Se­nats­ur­tei­le vom 26. 7. 2011 - XI ZR 36/10, DB0427069 = NZI 2011 S. 679, Rdn. 17 und vom 25. 10. 2011 - XI ZR 368/09, DB 2011 S. 2906 = WM 2011 S. 2316, Rdn. 15).
    b) Zum Ein­wand der Deckungs­an­fech­tung bei Ge­neh­mi­gung von Ein­zugs­ermächti­gungs­last­schrif­ten....
    DB vom 18.05.2012 , Heft 20 , DB0474455 weiterlesen
  • Insolvenzrecht

    Zur Wi­der­le­gung der Ver­mu­tung der Zah­lungs­unfähig­keit nach § 17 Abs. 2 Satz 2 In­sO

    Insolvenzanfechtung gem. § 133 Abs. 1 InsO auf Rückgewähr von Steuerzahlungen - Vermutung der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO im Falle der Zahlungseinstellung - Nachweis der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners widerlegt Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nicht
    In­sO § 17 Abs. 2 Satz 2, § 133 Abs. 1 Satz 2
    Die Ver­mu­tung der Zah­lungs­unfähig­keit nach § 17 Abs. 2 Satz 2 In­sO kann nicht durch den Nach­weis der Zah­lungs­un­wil­lig­keit des Schuld­ners wi­der­legt wer­den; er­for­der­lich ist der Nach­weis der Zah­lungsfähig­keit.
    (BGH-Ur­teil vom 15.3.2012 - IX ZR 239/09)
    Der Kläger ist Ver­wal­ter in dem auf An­trag des Be­klag­ten vom 28. 11. 2006 eröff­ne­ten In­sol­venz­ver­fah­ren...
    DB vom 20.04.2012 , Heft 16 , DB0470702 weiterlesen
  • Insolvenzrecht

    Vor­aus­set­zun­gen der Pro­zessführungs­be­fug­nis des vorläufi­gen In­sol­venz­ver­wal­ters

    Ermächtigung zur Einziehung bzw. gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen durch Insolvenzgericht - Ermächtigung zur Verwertung des Schuldnervermögens nur zulässig zur Vorbeugung drohender Verjährung oder Uneinbringlichkeit - Vorläufiger Verwalter als Adressat einer Aufrechnungserklärung - Auswirkungen der Anordnung einer Verfügungsbeschränkung auf eine Verrechnungsabrede
    In­sO §§ 21, 22
    a) Das In­sol­venz­ge­richt kann den vorläufi­gen In­sol­venz­ver­wal­ter im We­ge des be­son­de­ren Verfügungs­ver­bots ermächti­gen, ei­ne For­de­rung des Schuld­ners im ei­ge­nen Na­men ein­zu­zie­hen.
    b) Der vorläufi­ge In­sol­venz­ver­wal­ter darf nur dann ermächtigt wer­den, außer­halb des lau­fen­den Geschäfts­be­triebs des Schuld­ners des­sen For­de­run­gen ein­zu­zie­hen, wenn de­ren Verjährung oder Un­ein­bring­lich­keit...
    DB vom 18.05.2012 , Heft 20 , DB0470520 weiterlesen
  • Insolvenzrecht

    Vor­aus­set­zun­gen für die Eröff­nung ei­nes Se­kundärinsol­venz­ver­fah­rens in an­de­rem EU-Staat

    Niederlassung i. S. des Art. 3 Abs. 2 EuInsVO als Voraussetzung für die Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens - Nach vorläufiger Amtsenthebung ist Notariat keine inländische Niederlassung des Schuldners mehr - Inländisches Vermögen begründet keine Niederlassung
    EuIn­sVO Art. 3 Abs. 2
    Für die Eröff­nung ei­nes Se­kundärinsol­venz­ver­fah­rens ist oh­ne Rück­sicht auf den Mit­tel­punkt der hauptsächli­chen In­ter­es­sen al­lein maßgeb­lich, ob der Schuld­ner ei­ne inländi­sche Nie­der­las­sung hat.
    (BGH-Be­schluss vom 8.3.2012 - IX ZB 178/11)
    Der Schuld­ner war No­tar mit Amts­sitz in V. (Nord­rhein-West­fa­len). Die wei­te­re Be­tei­lig­te (fort­an: Gläubi­ge­rin) kündig­te im De­zem­ber...
    DB vom 13.04.2012 , Heft 15 , DB0470168 weiterlesen
  • Insolvenzrecht

    Zum An­spruch ei­nes Aus­son­de­rungs­be­rech­tig­ten auf Er­satz des Wert­ver­lu­stes we­gen Nut­zung von Ge­genständen auf­grund ei­ner An­ord­nung des In­sol­venz­ge­richts

    Anspruch der Ab- und Aussonderungsberechtigten gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Teilsatz 2 InsO gegen vorläufigen Insolvenzverwalter auf Nutzungsausfallentschädigung und gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Teilsatz 3 InsO auf Wertersatz - Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung und Wertersatz gelten nach Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten
    In­sO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, § 55 Abs. 2
    Ord­net das Ge­richt als Si­che­rungs­maßnah­me an, dass ein der Aus­son­de­rung un­ter­lie­gen­der Ge­gen­stand von dem Be­rech­tig­ten nicht her­aus­ver­langt wer­den darf, steht dem Aus­son­de­rungs­be­rech­tig­ten ge­gen den vorläufi­gen In­sol­venz­ver­wal­ter we­gen ei­nes durch Nut­zung oder Beschädi­gung ein­ge­tre­te­nen Wert­ver­lusts ein Er­satz­an­spruch zu. Nach Ver­fah­ren­seröff­nung gilt...
    DB vom 04.05.2012 , Heft 18 , DB0470830 weiterlesen
  • GmbH-Recht

    Zur Zulässig­keit der Be­schränkung der Zuständig­kei­ten ei­nes Gm­bH-Geschäftsführers

    Berechtigung der GmbH zur Beschränkung der Zuständigkeiten bei Fehlen entsprechender Regelungen in Anstellungsvertrag oder Satzung - Kein Schadensersatzanspruch des kündigenden Geschäftsführers gem. § 628 Abs. 2 BGB mangels einer für die Kündigung ursächlichen Pflichtverletzung der GmbH
    BGB § 615, § 628 Abs. 2; Gm­bHG § 46 Nr. 8
    Ein Scha­dens­er­satz­an­spruch nach § 628 Abs. 2 BGB schei­det je­den­falls dann aus, wenn der Auf­ga­ben­be­reich ei­nes Gm­bH-Geschäftsführers oh­ne Ver­let­zung sei­nes An­stel­lungs­ver­tra­ges ein­ge­schränkt wird und er dar­auf­hin die außer­or­dent­li­che Kündi­gung des An­stel­lungs­ver­tra­ges erklärt.
    (BGH-Ur­teil vom 6.3.2012 - II ZR 76/11)
    Der Kläger und sei­ne Ehe­frau...
    DB vom 27.04.2012 , Heft 17 , DB0470833 weiterlesen
  • GmbH-Recht

    Zur Un­ter­bi­lanz­haf­tung der Ge­sell­schaf­ter ei­ner Gm­bH bei un­ter­las­se­ner Of­fen­le­gung ei­ner wirt­schaft­li­chen Neu­gründung

    Beschränkung der Haftung der Gesellschafter auf den Umfang der Unterbilanz, welche im Zeitpunkt besteht, in dem die wirtschaftliche Neugründung erstmals nach außen in Erscheinung tritt - Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen von Unterbilanzhaftungsansprüchen - Einstandspflicht des Erwerbers eines Geschäftsanteils für die bei Aufnahme der Geschäfte entstandene Unterbilanzhaftung des Veräußerers - Fortbestand des Anspruchs aus Unterbilanzhaftung trotz späterer Wiederherstellung eines die Stammkapitalziffer deckenden Vermögens auf andere Weise
    Gm­bHG § 7 Abs. 2 und 3, § 8 Abs. 2, § 9c, § 16 Abs. 2; Gm­bHG i. d. F. bis 31. 10. 2008 § 16 Abs. 3
    a) Un­ter­bleibt die mit der Ver­si­che­rung ent­spre­chend § 8 Abs. 2 Gm­bHG und der An­mel­dung et­wai­ger mit ei­ner wirt­schaft­li­chen Neu­gründung ein­her­ge­hen­der Sat­zungsände­run­gen zu ver­bin­den­de Of­fen­le­gung der wirt­schaft­li­chen Neu­gründung ge­genüber dem Re­gi­ster­ge­richt, haf­ten die Ge­sell­schaf­ter im Um­fang ei­ner Un­ter­bi­lanz, die in dem Zeit­punkt be­steht, zu dem die wirt­schaft­li­che Neu­gründung ent­we­der du
    DB vom 04.05.2012 , Heft 18 , DB0471118 weiterlesen
  • Aktienrecht

    Haf­tung des Ab­wick­lers ei­ner Ak­ti­en­ge­sell­schaft

    Ersatzpflicht des Abwicklers für Zahlungen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - Verrechnung als Zahlung i. S. des § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG - Pflicht des Abwicklers bei Übergabe seines Amtes an einen Nachfolger, auf dringend zu erledigende oder besonders wichtige Geschäftsvorgänge ausdrücklich hinzuweisen - Schadensersatzpflicht bei Unterlassen
    Ak­tG § 268 Abs. 2, § 93 Abs. 2
    Der ab­be­ru­fe­ne Ab­wick­ler ei­ner Ak­ti­en­ge­sell­schaft kann ver­pflich­tet sein, ei­nen Nach­fol­ger auf drin­gend zu er­le­di­gen­de oder für die Ge­sell­schaft be­son­ders wich­ti­ge An­ge­le­gen­hei­ten aus­drück­lich hin­zu­wei­sen.
    (BGH-Ur­teil vom 28.2.2012 - II ZR 244/10)
    Der frühe­re Be­klag­te zu 1 war Mehr­heits­ak­ti­onär und bis 2001 Vor­stand der A. V. AG i. L. (im Fol­gen­den: Schuld­ne­rin),...
    DB vom 27.04.2012 , Heft 17 , DB0470905 weiterlesen
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