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(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2003 - 6 AZR 24/03)
Für die Arbeiter der Deutschen Post AG hat zum 1. 1. 2001 ein neuer Entgelttarifvertrag das bisherige tarifliche Vergütungssystem abgelöst. Dieser sieht eine Absenkung der Grundvergütung und die Einführung leistungsabhängiger variabler Entgeltbestandteile vor. Lediglich für Arbeiter, die sowohl am 31. 12. 2000 als auch am 1. 1. 2001 bei...
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