-
Betriebliche Altersversorgung
Kürzung um den bis zum tatsächlichen Rentenbeginn gesetzlich vorgesehenen Zeitwertfaktor - Keine Rechtsgrundlage für eine Begrenzung des Vorfälligkeitsabschlags unter Zugrundelegung der festen Altersgrenze
Betriebliche Altersversorgung
Kürzung um den bis zum tatsächlichen Rentenbeginn gesetzlich vorgesehenen Zeitwertfaktor - Keine Rechtsgrundlage für eine Begrenzung des Vorfälligkeitsabschlags unter Zugrundelegung der festen Altersgrenze
BetrAVG § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 2, § 2 Abs. 1
Im Insolvenzfall ist die erdiente Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme um versicherungsmathematische...
-