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BErzG § 16
(ArbG Hanau-Urteil vom 19.1.1995 - 2 Ca 272/94)
Wie sich aus dem insofern eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung (§ 16 BErzGG) ergibt, folgt aus dem Umstand, daß nach § 16 Abs. 1 Satz 2 BErzGG eine Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub oder ein Wechsel unter den Berechtigten bis zu dreimal zulässig ist, nicht, daß der laufende Erziehungsurlaub einseitig von dem Arbeitnehmer...
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Ausschluß einer Majorisierung der übrigen Verlagsmitarbeiter im Betriebsrat durch Errichtung anderer Vertretung i.S. von § 3 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG?
Ausschluß einer Majorisierung der übrigen Verlagsmitarbeiter im Betriebsrat durch Errichtung anderer Vertretung i.S. von § 3 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG?
§§ 5, 7 ff. BetrVG
Bei Zeitungsverlagen beschäftigte Zeitungsträger sind ohne Rücksicht auf die Dauer ihrer Arbeitszeit und die Höhe ihres Trägerlohnes Arbeitnehmer i.S. des Betriebsverfassungsgesetzes und damit Wahlberechtigte i.S. von §§ 7 ff....