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  • Betriebsverfassungsrecht

    Durchführung ei­ner Be­triebs­ver­samm­lung grundsätz­lich während Ar­beits­zeit als Voll­ver­samm­lung

    Wirtschaftliche Unzumutbarkeit grundsätzlich kein Hindernis - Ebenso wenig technisch-organisatorische Fragen - Keine Untersagung durch Einstweilige Verfügung
    Be­trVG § 42 Abs. 1 Satz 3, § 44 Abs. 1 Satz 1.
    1. Be­triebs­ver­samm­lun­gen außer­halb der be­triebsübli­chen Ar­beits­zeit ha­ben nach dem Be­trVG ab­so­lu­ten Aus­nah­me­cha­rak­ter. Voll­ver­samm­lun­gen ge­nießen we­gen der bes­se­ren Kom­mu­ni­ka­ti­onsmöglich­kei­ten grundsätz­lich Vor­rang vor Teil­ver­samm­lun­gen.
    2. All­ge­mei­ne wirt­schaft­li­che Erwägun­gen oder die Störung des Be­triebs­ab­laufs zwin­gen den Be­triebs­rat nicht...
    DB vom 24.06.2011 , Heft 25 , DB0423939 weiterlesen
  • Betriebsverfassungsrecht / Kündigungsrecht

    Aus­wahl­richt­li­ni­en: An­for­de­run­gen an ver­ein­bar­te Kri­te­ri­en für die So­zi­al­aus­wahl - Un­wirk­sam­keit der Richt­li­ni­en bei Ver­stoß ge­gen die Wer­tun­gen des Kündi­gungs­schutz­ge­set­zes

    Kündi­gungs­recht/Be­triebs­ver­fas­sungs­recht
    Be­trVG § 95 Satz 1; KSchG Abs. 3 Satz 1, Abs. 4
    1. Aus­wahl­richt­li­ni­en nach § 95 Be­trVG dürfen nicht ge­gen zwin­gen­des Ge­set­zes­recht und da­mit auch nicht ge­gen die Wer­tung des Kündi­gungs­schutz­ge­set­zes ver­stoßen.
    2. Nur so­weit Aus­wahl­richt­li­ni­en bei be­triebs­be­ding­ten Kündi­gun­gen Re­ge­lun­gen darüber ent­hal­ten, wie die so­zia­len Ge­sichts­punk­te - Dau­er der...
    DB vom 27.01.2006 , Heft 04 , DB0129148 weiterlesen
  • Entgeltrecht

    Kein An­spruch der An­ge­stell­ten im öffent­li­chen Di­enst auf be­am­ten­glei­che Vergütung und Ver­sor­gung

    Keine Rechtfertigung des Anspruchs zur einheitlichen Behandlung von Angestellten und Beamten aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes oder im Hinblick auf Art. 141 EGV
    Ent­gelt­recht
    Kei­ne Recht­fer­ti­gung des An­spruchs zur ein­heit­li­chen Be­hand­lung von An­ge­stell­ten und Be­am­ten auf­grund des ar­beits­recht­li­chen Gleich­be­hand­lungs­grund­sat­zes oder im Hin­blick auf Art. 141 EGV
    EGV Art. 141 Abs. 1; GG Art. 72, Art. 74a Abs. 1
    1. Der ar­beits­recht­li­che Gleich­be­hand­lungs­grund­satz ge­bie­tet es dem Ar­beit­ge­ber im öffent­li­chen Di­enst nicht, städti­schen An­ge­stell­ten ei­ne...
    DB vom 20.05.2005 , Heft 20 , DB0112012 weiterlesen
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