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Betriebsverfassungsrecht
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit grundsätzlich kein Hindernis - Ebenso wenig technisch-organisatorische Fragen - Keine Untersagung durch Einstweilige Verfügung
BetrVG § 42 Abs. 1 Satz 3, § 44 Abs. 1 Satz 1.
1. Betriebsversammlungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit haben nach dem BetrVG absoluten Ausnahmecharakter. Vollversammlungen genießen wegen der besseren Kommunikationsmöglichkeiten grundsätzlich Vorrang vor Teilversammlungen.
2. Allgemeine wirtschaftliche Erwägungen oder die Störung des Betriebsablaufs zwingen den Betriebsrat nicht...
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Betriebsverfassungsrecht
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Kündigungsrecht
Kündigungsrecht/Betriebsverfassungsrecht
BetrVG § 95 Satz 1; KSchG Abs. 3 Satz 1, Abs. 4
1. Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG dürfen nicht gegen zwingendes Gesetzesrecht und damit auch nicht gegen die Wertung des Kündigungsschutzgesetzes verstoßen.
2. Nur soweit Auswahlrichtlinien bei betriebsbedingten Kündigungen Regelungen darüber enthalten, wie die sozialen Gesichtspunkte - Dauer der...
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Entgeltrecht
Keine Rechtfertigung des Anspruchs zur einheitlichen Behandlung von Angestellten und Beamten aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes oder im Hinblick auf Art. 141 EGV
Entgeltrecht
Keine Rechtfertigung des Anspruchs zur einheitlichen Behandlung von Angestellten und Beamten aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes oder im Hinblick auf Art. 141 EGV
EGV Art. 141 Abs. 1; GG Art. 72, Art. 74a Abs. 1
1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nicht, städtischen Angestellten eine...