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Unwirksamkeit des Verzichts nur bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Arbeitgebers
Unwirksamkeit des Verzichts nur bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Arbeitgebers
KSchG § 1; BGB §§ 138, 242
Durch einen in Bezug auf eine konkrete Arbeitgeberkündigung rechtswirksam abgegebenen Klageverzicht verzichtet der Arbeitnehmer auch auf einen - möglicherweise bestehenden - Wiedereinstellungsanspruch.
(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 4.10.1999 - 7 Ca 4497/99)
Der Kläger hat...
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