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  • Ar­bG Bonn: Kündi­gung we­gen drei Schrau­ben ge­schei­tert

    (Ar­bG Bonn, Be­schluss vom 21.10.2010 - 1 BV 47/10)
    Vor dem Ar­bG Bonn ist ei­ne Kündi­gung ei­nes Be­triebs­rats­vor­sit­zen­den ge­schei­tert, der drei Schrau­ben sei­nes Ar­beit­ge­bers an ei­nen frühe­ren Kol­le­gen ver­schenkt hat­te.
    Der 50 jähri­ge Be­triebs­rats­vor­sit­zen­de ist be­reits seit mehr als 30 Jah­ren bei sei­nem Ar­beit­ge­ber tätig, der jetzt das Ar­beits­verhält­nis frist­los kündi­gen woll­te. Die Kündi­gung...
    DB vom 12.11.2010 , Heft 45 , DB0391395 weiterlesen
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