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(ArbG Bonn, Beschluss vom 21.10.2010 - 1 BV 47/10)
Vor dem ArbG Bonn ist eine Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden gescheitert, der drei Schrauben seines Arbeitgebers an einen früheren Kollegen verschenkt hatte.
Der 50 jährige Betriebsratsvorsitzende ist bereits seit mehr als 30 Jahren bei seinem Arbeitgeber tätig, der jetzt das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen wollte. Die Kündigung...
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