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(ArbG Berlin, Urteil vom 28.11.2011 - 55 Ca 5022/11)
Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) hatte mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) Tarifverträge abgeschlossen. Die Mitgliedsunternehmen des AMP vereinbarten mit den beschäftigten Leiharbeitnehmern die Anwendbarkeit dieser Tarifverträge auf...
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(ArbG Berlin, Beschluss vom 8.9.2011 - 63 BV 9415/08)
Das ArbG Berlin hat erneut über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) entschieden und festgestellt, dass die Tariffähigkeit auch am 22. 7. 2003 fehlte. Zuvor hatte das BAG (vom 14. 12. 2010 - 1 ABR 19/10) und das ArbG Berlin (vom 30. 5. 2011 - 29 BV 13947/10,...
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(ArbG Berlin, Beschluss vom 30.5.2011 - 29 BV 13947/10)
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig. Dies hat das ArbG Berlin mit Beschluss vom 30. 5. 2011 - 29 BV 13947/10 festgestellt.
Das BAG hatte durch Beschluss vom 14. 12. 2010 - 1 ABR 19/10, DB 2011 S. 593 festgestellt, dass die...
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(ArbG Berlin, Beschluss vom 3.3.2011 - 24 BV 15046/10)
Der Arbeitgeber hat die Kosten einer in der Muttersprache des Betriebsratsmitglieds durchgeführten Schulung zu tragen, wenn das Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und die Teilnahme an der Schulung für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Dies hat das ArbG Berlin am 3. 3. 2011 entschieden (Az: 24 BV 15046/10).
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(ArbG Berlin, Beschluss vom 3.3.2011 - 24 BV 15046/10)
Der Arbeitgeber hat die Kosten einer in der Muttersprache des Betriebsratsmitglieds durchgeführten Schulung zu tragen, wenn das Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und die Teilnahme an der Schulung für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Dies hat das ArbG Berlin am 3. 3. 2011 entschieden (Az: 24 BV 15046/10).
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(ArbG Berlin, Urteil vom 28.9.2010 - 1 Ca 5421/10)
Das ArbG Berlin hat in seiner Entscheidung vom 28. 9. 2010 - 1 Ca 5421/10 - eine fristlose Kündigung wegen des Verdachts des Pfandbonmissbrauchs für wirksam angesehen.
Einem als Verkäufer mit Kassentätigkeit seit 17 Jahren beschäftigten Angestellten war zur Last gelegt worden, manuell Pfandbons erstellt zu haben, ohne dass dem ein tatsächlicher...
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(ArbG Berlin, Urteil vom 28.9.2010 - 1 Ca 5421/10)
Das ArbG Berlin hat in seiner Entscheidung vom 28. 9. 2010 - 1 Ca 5421/10 - eine fristlose Kündigung wegen des Verdachts des Pfandbonmissbrauchs für wirksam angesehen.
Einem als Verkäufer mit Kassentätigkeit seit 17 Jahren beschäftigten Angestellten war zur Last gelegt worden, manuell Pfandbons erstellt zu haben, ohne dass dem ein tatsächlicher...