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AktG § 315 Nr. 1
(Amtsgericht Köln, Beschluß vom 7.12.1998 - 42 HRB 20614)
In der Hauptversammlung der Beklagten vom 22. 12. 1997 hat der Vorstand den von ihm aufgestellten, vom Aufsichtsrat gebilligten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahres- und Konzernabschluß für das Geschäftsjahr...
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(Amtsgericht Köln-Urteil vom 7.9.1990 - 613 Ls 203/89)
Aufgrund des festgestellten Sachverhalts hat die Angeklagte den objektiven Tatbestand der falschen Versicherung an Eides Statt und des versuchten Betruges erfüllt. Sie hat gegenüber dem Landgericht M., das als eine zuständige Behörde zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zu bezeichnen ist, eine solche Versicherung falsch abgegeben....
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(Amtsgericht Köln-Beschluß vom 14.8.1989 - 42 HRB 8123)
Der zwischen den beteiligten Gesellschaften abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlungen, die wiederum für das beherrschte Unternehmen in notariell beurkundeter Form erfolgen muß, weil ein Gewinnabführungsvertrag satzungsgleich die rechtliche Grundstruktur des sich der Beherrschung unterwertenden Unternehmens ändert, so daß die §§...
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Vgl. hierzu OLG Düsseldorf, DB 1989 S. 569
(Amtsgericht Köln-Beschluß vom 22.6.1989 - 42 AR 468/89)
Mehrere Mineralölvertriebsgesellschaften mbH betreiben bei dem Amtsgericht Köln die Neueintragung einer GmbH, die von den Gesellschaften im Wege der Verschmelzung gem. §§ 10 ff. KapErhG durch Neubildung gegründet worden ist. Der Verschmelzungsvertrag ist durch den Notar Dr. M. vor dem Notariat...