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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine pauschalierte Steuer, die im Ergebnis nicht rechtlich, wohl aber sachlich die von den Fahrzeugen verursachten Wegekosten abgelten soll. Besteuert wird hierbei grds. das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Der tatsächliche Umfang der Benutzung...Sonstige-Steuerarten
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 KraftStG wird ebenso wie die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 3 bis 5 und 7 bis 9 KraftStG nur solange gewährt, wie das Fahrzeug ausschließlich zu dem in der Norm jeweils genannten begünstigten Zweck verwendet wird. Hierbei reicht es nach Auffassung...Sonstige-Steuerarten
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Rechtsgrundlagen sind das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 1. Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.6.1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere...Sonstige-Steuerarten
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Verwendung von Fahrzeugen zur Reinigung von Straßen umfasst alle denkbaren Arbeiten, die der Sauberhaltung von Straßen dienen. Der Begriff Straße umfasst neben dem eigentlichen Straßenkörper, also Fahrbahn, Bankette, Gräben, Böschungen, Mittel- und Sicherheitsstreifen, auch das Zubehör zur Straße,...Sonstige-Steuerarten
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 KraftStG dient, ähnlich wie die Vorschrift für die Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer bei Beförderung von Fahrzeugen mit der Eisenbahn (§ 4 KraftStG), der Förderung von Alternativen zum ausschließlichen Transport per Lkw auf Straßen. Anders als bei § 4...Sonstige-Steuerarten
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Zum Begriff der Zugmaschine gelten die Ausführungen zur § 3 Nr. 7 KraftStG entsprechend. Darüber hinaus sind bei § 3 Nr. 8a KraftStG Sattelzugmaschinen nicht von der Vergünstigung ausgenommen. Abzugrenzen sind die Zugmaschinen von nicht begünstigten "selbstfahrenden Wohn- und Packwagen".6)...Sonstige-Steuerarten
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 10 KraftStG ist nicht an eine besondere Verwendung des befreiten Fahrzeuges gebunden. Die Begünstigung ist auch nicht auf ein Fahrzeug pro Halter beschränkt. Sie wird vielmehr auch für solche Zweitwagen gewährt, die zwar von einer Person des begünstigten Kreis...Sonstige-Steuerarten
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Nach § 3 Nr. 6 KraftStG ist das Halten von Kraftomnibussen und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie von Kraftfahrzeuganhängern, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, von der KraftSt befreit, wenn das Fahrzeug während des Zeitraums, für...Sonstige-Steuerarten
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Der Begriff der Zugmaschine ist weder im Kraftfahrzeugsteuerrecht noch in dem nach § 2 Abs. 2 KraftStG unter den dort genannten Voraussetzungen verbindlichen Vorschriften des Verkehrsrechts umschrieben. Die Finanzämter folgen regelmäßig der verkehrsrechtlichen Einstufung durch die Zulassungsstellen....Sonstige-Steuerarten
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 KraftStG kommt bis 30.6.2010 sowohl für fabrikneue als auch für gebrauchte Fahrzeuge in Betracht, wenn sie aus dem Bundesgebiet ausgeführt oder verbracht werden. Dies gilt sowohl für im Inland hergestellte als auch aus dem Ausland importierte Fahrzeuge,...Sonstige-Steuerarten