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StB Prof. Dr. Jens Blumenberg / RA/StB Wulf Kring
I. Einleitung
Nach den Beihilfevorschriften der Art. 107 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dürfen die Mitgliedstaaten den Unternehmen Vergünstigungen nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer verfahrensrechtlicher Vorschriften gewähren. Während die beihilferechtliche Relevanz unmittelbarer...
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