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  • Arbeitszeitrecht

    Be­reit­schafts­dienst ei­nes Arz­tes im Kran­ken­haus in vol­lem Um­fang Ar­beits­zeit i. S. der Richt­li­nie 93/104/EG - Möglich­keit des Aus­ru­hens an der Ar­beits­stel­le nicht re­le­vant

    Abweichungen als Ausnahmen von der Gemeinschaftsregelung über die Arbeitszeitgestaltung müssen so ausgelegt werden, dass ihr Anwendungsbereich auf das zur Wahrung der Interessen, deren Schutz sie ermöglichen, unbedingt Erforderliche begrenzt wird
    Ar­beits­zeit­recht
    Ab­wei­chun­gen als Aus­nah­men von der Ge­mein­schafts­re­ge­lung über die Ar­beits­zeit­ge­stal­tung müssen so aus­ge­legt wer­den, dass ihr An­wen­dungs­be­reich auf das zur Wah­rung der In­ter­es­sen, de­ren Schutz sie ermögli­chen, un­be­dingt Er­for­der­li­che be­grenzt wird
    EG Art. 234, Richt­li­nie 93/104/EG
    1. Die Richt­li­nie 93/104/EG des Ra­tes vom 23. 11. 1993 über be­stimm­te Aspek­te der Ar­beits­zeit­ge­stal­tung...
    DB vom 19.09.2003 , Heft 38 , DB0028134 weiterlesen
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