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  • Betriebsverfassungsrecht

    In­ter­net­zu­gang und E-Mail-Adres­sen für ein­zel­ne Be­triebs­rats­mit­glie­der

    Informations- und Kommunikationstechnik für den Betriebsrat - Prüfung der Erforderlichkeit für die Aufgabenerfüllung
    Be­trVG § 40 Abs. 2
    Der Be­triebs­rat kann, so­fern be­rech­tig­te Be­lan­ge des Ar­beit­ge­bers nicht ent­ge­gen­ste­hen, von die­sem die Eröff­nung ei­nes In­ter­net­zu­gangs und die Ein­rich­tung ei­ge­ner E-Mail-Adres­sen auch für die ein­zel­nen Be­triebs­rats­mit­glie­der ver­lan­gen.
    (BAG-Be­schluss vom 14.7.2010 - 7 ABR 80/08)
    Die Be­tei­lig­ten strei­ten zu­letzt noch darüber, ob der Ar­beit­ge­ber al­len or­dent­li­chen Mit­glie­dern...
    DB vom 10.12.2010 , Heft 49 , DB0395035 weiterlesen
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