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Betriebsverfassungsrecht
Informations- und Kommunikationstechnik für den Betriebsrat - Prüfung der Erforderlichkeit für die Aufgabenerfüllung
BetrVG § 40 Abs. 2
Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
(BAG-Beschluss vom 14.7.2010 - 7 ABR 80/08)
Die Beteiligten streiten zuletzt noch darüber, ob der Arbeitgeber allen ordentlichen Mitgliedern...
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