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Rechtsanwälte Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.) / Dr. Thomas Heidel, Fachanwälte für Steuerrecht, Bonn
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Aktienrechts (UMAG) soll Anlegerschutz und Unternehmensintegrität stärken. Die Autoren messen die vorgeschlagenen Regelungen an dem Postulat. Sie gelangen zu...
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Rechtsanwälte Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit francais, LL.M. taxation (N.Y.U.) / Dr. Thomas Heidel, Fachanwälte für Steuerrecht, Bonn
Das neue Spruchverfahrensrecht hat das Ziel der Verbesserung des Rechtsausschusses der Aktionäre und der Verfahrensbeschleunigung. Nach Auffassung der Autoren hat der Gesetzgeber tief in den Eigentumsschutz der Aktionäre eingegriffen. Sie halten es für zweifelhaft, ob der Gesetzgeber seine Ziele hinreichend effektiv realisiert hat. Die Ziele des
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Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 2. 7. 2002, DB 2002 S. 2428 (in diesem Heft) und gleichzeitig Stellungnahme zu vom Stein, DB 2002 S. 2421 (in diesem Heft)
RA Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit francais, LL.M. taxation (N.Y.U.), Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn
Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 2. 7. 2002, DB 2002 S. 2428 (in diesem Heft) und gleichzeitig Stellungnahme zu vom Stein, DB 2002 S. 2421 (in diesem Heft)
Meilicke nimmt zu dem voranstehenden Beitrag Stellung und fügt in diesem Zusammenhang eine Anmerkung zu dem Beschluss...
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RA Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.), Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn
Die vom Spruchstellengericht festzusetzende Nachzahlung der Abfindung außenstehender Aktionäre ist bisher nicht gegen zwischenzeitliche Insolvenz des abfindungsverpflichteten Mehrheitsaktionärs gesichert. Entgegen OLG Köln DB 2001 S. 1354 droht nach Auffassung des Verfassers...
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RA Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.), Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn
Im Rahmen der Umwandlung einer AG in eine KG hat das OLG Hamm DB 2001 S. 85 eine Amtslöschung der Eintragung der KG wegen Verletzung der funktionellen Zuständigkeit des Richters des Registergerichts sowie wegen Nichtbeachtung der Registersperre des § 16 Abs. 2 UmwG verneint. Der Beschluss, mit welchem der Rechtsweg gegen vom Rechtspfleger verfügte rechtswidrige Handelsregi
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Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit francais, LL. M. taxation (N.Y.U.) / Dr. Thomas Heidel, Bonn
I. Einleitung
Der Prozess um die einstweilige Verfügung gegen die Commerzbank AG, ihre Aktionäre vor der bevorstehenden Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital über den Bezugsrechtsausschluss und dessen Grund zu unterrichten...
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Rechtsanwalt Dr. Wienand Meilicke, Fachanwalt für Steuerrecht, Licencié en droit français, LL.M. taxation (N. Y. U.), Bonn
I. Einleitung
Während das deutsche Gesellschaftsrecht seit jeher einen weitgehenden Vertrauensschutz in die Vertretungsmacht derjenigen Personen gewährt, die als vertretungsberechtigt in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht sind, geben andere Mitgliedstaaten traditionell der Ultra-vires-Lehre größeres Gewicht, welche die Gesellschaft
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Rechtsanwalt Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.), Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn
I. Einleitung
Die Verletzung des Art. 177 Abs. 3 EGV durch das Lemmerz-Urteil des BGH ist in Rechtsprechung und Literatur einhellig gerügt worden. Der 2. Zivilsenat hat die ihm vorgetragene Kritik schon im Beschluß vom 21.7.1994 zum Anlaß genommen, seine Haltung...
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Rechtsanwalt Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit français, LL. M. taxation (N.Y.U.), Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn
Das Grundkapital von Aktiengesellschaften darf nur durch Bareinlagen oder durch Sacheinlagen, deren Werthaltigkeit vom Handelsregister überprüft worden ist, belegt werden . Nach der in Deutschland h.M. bemißt sich die Werthaltigkeit von gegen die AG gerichteten Forderungen...
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Rechtsanwalt Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit français, LL. M. taxation (N.Y.U.), Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn
I. Einleitung
Unternehmen brauchen klare Führungsverhältnisse. Bisher galt es deshalb als gesicherte Erkenntnis, daß die Mehrheit der Gesellschafterversammlung einer GmbH einen Geschäftsführer auch dann abberufen kann, wenn dieser Geschäftsanteile hält. § 1 KSchG...