-
Einkommensteuer
/
Kapitalertragsteuer
RA/FAStR/FAGesR Dr. Wienand Meilicke, licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.), Bonn
In DB 2009 S. 476 berichtete der Verf. über die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung von Bezugsrechten und die daraus resultierenden Unklarheiten. Das BMF hat zwischenzeitlich die Besteuerung von Bezugsrechten abschließend im BMF-Schreiben vom 22. 12. 2009 (DB0344340) geregelt. Der Verf....
-
-
Einkommensteuer
RA/FAStR Dr. Wienand Meilicke, licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.), Bonn
Das Jahressteuergesetz 2009 enthält eine wenig beachtete Änderung bei der Besteuerung von Bezugsrechten. Bezugsrechte werden neuerdings mit Anschaffungskosten von 0 € bewertet. Das führt zu schweren Verwerfungen bei der Besteuerung von Aktien, insbesondere von solchen, die vor dem 1. 1. 2009...
-
Einkommensteuer
RA/FAStR Dr. Wienand Meilicke, licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.), Bonn
Der Beitrag zeigt die Bedeutung des EuGH-Urteils vom 6. 3. 2007 (DB 2007 S. 612) für die Entwicklung des europäischen Gemeinschaftsrechts auf und gibt Hinweise, in welchem Umfang Anträge auf Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer gestellt werden sollen.
I. Einleitung
Einige Aspekte des...
-
Einkommensteuer
Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 20. 12. 2005
RA Dr. Wienand Meilicke, FAStR, licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.), Bonn
Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 20. 12. 2005
Der Beitrag wendet sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die Ausübung eines Bezugsrechts stelle eine Gewinnrealisierung i. H. des Werts des Bezugsrechts dar.
I. Einleitung
Die Finanzverwaltung stellt sich mit dem BMF-Schreiben vom...
-
Körperschaftsteuer
Anmerkung zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Tizzano vom 10. 11. 2005 in der Rs. C-292/04
RA/FAStR Dr. Wienand Meilicke, licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.), Bonn
Anmerkung zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Tizzano vom 10. 11. 2005 in der Rs. C-292/04
Der Beitrag nimmt zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Tizzano vom 10. 11. 2005 in der Rs. C-292/04 Stellung.
I. Einleitung
Wie seit Manninen nicht anders erwartet, hält Generalanwalt (GA) Tizzano auch das deutsche körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren für mit EU-Recht nicht
-
Internationales Steuerrecht
/
Körperschaftsteuer
RA Dr. Wienand Meilicke, licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.) / RA Dr. Jan Sedemund, FAfStR, LL.M. taxation (Florida), Köln
Seit dem Manninen-Urteil des EuGH erscheint der Verstoß des bis 2001 anwendbaren körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU so gut wie sicher. Der Beitrag legt dar, für welche direkt oder indirekt empfangenen...
-
RA/ Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.), Bonn
Durch Wegfall des Erfordernisses eines inländischen Sitzes für Organträger wird zwar die Diskriminierung ausländischer Rechtsträger beseitigt; neu eingeführt wird aber ein - gemeinschaftswidriges - Verbot für inländische Rechtsträger, ihre Geschäftsleitung unter Beibehaltung der aus dem Inlandssitz folgenden unbeschränkten Steuerpflicht ins Ausland zu verlegen. Die bisher
-
RA/Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit francais, LL.M. taxation (N.Y.U.), Bonn
I. Einleitung
Für den Schuldzinsenabzug galt bisher, wie für alle anderen Betriebsausgaben auch, das Veranlassungsprinzip. Das war betriebswirtschaftlich zutreffend, ließ dem Stpfl. aber die Freiheit, seine Verhältnisse so zu gestalten, daß Kredite möglichst nur für betriebliche...
-
RA Dr. Wienand Meilicke, Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn
I. Einleitung
Die Verfügung der OFD Düsseldorf, wonach deutsche Schulen im Ausland nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG begünstigt seien , gibt Anlaß, sich mit der Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit dem Europarecht, insbesondere mit der durch den EWG-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit auseinanderzusetzen.
§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG sieht vor, daß in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige...
-
RA Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit français, LL. M. taxation (N.Y.U.), Bonn
I. Einleitung
Durch Erlaß vom 20.2.1992 ordnet der BMF zur Umsetzung des BFH-Urteils vom 14.5.1991 an, bei der Ermittlung des Kapitalkontos i.S. des § 15a EStG auch das positive Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten außer Betracht zu lassen. Damit wird jedoch das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
...