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Corporate Governance
Ein Beitrag zum Management der Organhaftung
Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider, Mainz/Frankfurt/M.
Die Mitglieder des geschäftsführenden Organs eines Unternehmens tragen zwar für ihre unternehmerischen Entscheidungen die Verantwortung. Der Vorwurf der Pflichtwidrigkeit und damit eine Voraussetzung für Schadensersatzansprüche entfällt jedoch, wenn sich das geschäftsführende Organ innerhalb der Grenzen des unternehmerischen Ermessens bewegt....
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Prof. Dr. Uwe H. Schneider / Dr. Ulrich Burgard, Darmstadt/Mainz
Übernahmeangebote zielen entweder auf eine Konzentrierung und/oder auf eine Zerschlagung der Zielgesellschaft. Zum Schutz vor einem "faktischen squeere-out" wird vorgeschlagen, die Gestaltungsfreiheit und die Rechte der freien Aktionäre zu stärken.
I. Einleitung
Normzweck des nunmehr vorgelegten Referentenentwurfs eines Gesetzes...
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Prof. Dr. Uwe H. Schneider, Darmstadt/Mainz
I. Die unterschiedliche Bedeutung von "Corporate Governance"
Es gibt in diesen Tagen keinen Beitrag zu Corporate Governance, der nicht mit dem Versuch einer Definition beginnt. Das hat gute Gründe; denn der Begriff "Corporate Governance" wird mit einer ganz unterschiedlichen Bedeutung verwendet; und das macht die Diskussion hierüber so schwierig....
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Zugleich ein Beitrag zum Übergang zu einer europäischen Währungsverfassung
Prof. Dr. Uwe H. Schneider, Darmstadt/Mainz
Zugleich ein Beitrag zum Übergang zu einer europäischen Währungsverfassung
I. Die Gestaltungsaufgabe
Der Vertrag über die Europäische Union in Verbindung mit dem Protokoll Nr. 3 über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts regelt nur die Grundfragen einer europäischen Währungsverfassung. Inzwischen nimmt der Status des Euro aber Gestalt...
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Prof. Dr. Uwe H. Schneider / Dr. Ulrich Burgard, Darmstadt/Mainz
A. Einleitung
Nur wenige Themen rösten schon solange in der Pfanne der wirtschaftspolitischen und wirtschaftsrechtlichen Diskussion wie die Frage nach dem Einfluß der Kreditinstitute auf Aktiengesellschaften. Das Thema ist daher brennend heiß. Gleichwohl ist es immer noch nicht "durch". Die Gründe hierfür reichen von der schwierigen...
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Prof. Dr. Uwe H. Schneider, Darmstadt/Mainz / Dr. Eckart Sünner, Ludwigshafen/Neustadt (Weinstraße)
I. Einleitung
Zwar mehren sich die Zweifel, ob und zu welchem Zeitpunkt die Europäische Währungsunion kommt. Wenn jedoch nicht neue Beschlüsse gefaßt werden, drängt die Zeit, die angemessenen Vorbereitungen zu treffen. Dazu gehören neben den Vorbereitungen im organisatorischen und technischen...
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Prof. Dr. Uwe H. Schneider, Darmstadt/Mainz, und Ass. jur. Horst Ihlas , Köln
I. Einleitung
Die fortschreitende "Kriminalisierung des Managements" und die zunehmenden Haftungsrisiken der GmbH-Geschäftsführer haben in der Praxis zu großer Verunsicherung geführt. Aus naheliegenden Gründen wird daher von den Betroffenen die Frage gestellt, welche Möglichkeiten der Versicherung bestehen. Die folgenden...
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Zur Überlagerung des Gesellschaftsrechts durch öffentlich-rechtliche Verhaltenspflichten und öffentlich-rechtliche Strukturnormen
Prof. Dr. Uwe H. Schneider, Darmstadt/Mainz
Zur Überlagerung des Gesellschaftsrechts durch öffentlich-rechtliche Verhaltenspflichten und öffentlich-rechtliche Strukturnormen
I. Einleitung
Der Entwurf eines Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes, der Entwurf des Geldwäschegesetzes, die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung zur persönlichen Haftung von Organmitgliedern wegen der Nichtabführung...
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Prof. Dr. Uwe H. Schneider, Darmstadt/Mainz
I. Einleitung
Das "haftende Eigenkapital" ist ein normativer Leitbegriff des Bankenaufsichtsrechts. So ist insbesondere nach § 10 Abs. 1 Satz 1 KWG i.V. mit den Grundsätzen I ff. das Kreditvolumen der Kreditinstitute mit dem haftenden Eigenkapital ins Verhältnis gesetzt und hierdurch begrenzt. Und nach § 13 KWG dürfen Großkredite eines Instituts einen bestimmten Prozentsatz des "haftenden Eigenkapitals"...
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Prof. Dr. Uwe H. Schneider, Darmstadt/Mainz
I. Einleitung
Betreibt eine GmbH, die Darlehen ihrer Gesellschafter annimmt oder die ihren Gesellschaftern Gelddarlehen gewährt, ein nach § 32 Gesetz über das Kreditwesen "erlaubnisbedürftiges Bankgeschäft"? Bedürfen die Komplementäre einer Kommanditgesellschaft, bei der die Gesellschafter die Gewinne stehen lassen oder in Darlehen umwandeln , der...